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Vereinigtes Königreich

GB · GBREuropaStand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
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4-Jahres-FIG-RegimeKeine VermögensteuerHochsteuerland (langfristig)Weltweite BesteuerungWohnsitzbasierte Erbschaftsteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)45 % (Schottland bis 48 %)
Körperschaftsteuer19 % bis 25 %
Mehrwertsteuer20 %
Kapitalertragsteuer18 % / 24 %
VermögensteuerNein
Erbschaftsteuer40 %
Steuerjahr6. April bis 5. April
WährungGBP

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CommonwealthCPTPPEuroparatG20

Überblick

Das Vereinigte Königreich hat sich 2025 grundlegend verändert. Mit dem 6. April 2025 wurde das über 200 Jahre alte Non-Dom-Regime abgeschafft und durch ein wohnsitzbasiertes System ersetzt. Für langfristig Ansässige ist das Land damit ein klares Hochsteuerland mit weltweiter Besteuerung, einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent und einer Erbschaftsteuer von 40 Prozent.

Für Neuzuzügler liegt der Reiz dagegen woanders: Das neue 4-Jahres-FIG-Regime stellt ausländische Einkünfte und Veräußerungsgewinne in den ersten vier Steuerjahren vollständig steuerfrei. Wer das Vereinigte Königreich als befristeten Standort nutzt, etwa um Gewinne zu realisieren oder vier Jahre lang Auslandseinkommen steuerfrei zu vereinnahmen, findet hier ein attraktives Werkzeug. Nach Ablauf der vier Jahre folgt die volle Steuerpflicht. Das ist die zentrale Bruchlinie, an der jede Planung ansetzen muss.

Steuerpflicht in Großbritannien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Großbritannien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Seit dem 6. April 2025 entscheidet allein die Ansässigkeit nach dem Statutory Residence Test (SRT), der frühere Domicile-Status spielt keine Rolle mehr. Unbeschränkt Steuerpflichtige (Ansässige) werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, beschränkt Steuerpflichtige (Nichtansässige) nur mit britischen Quelleneinkünften. Für qualifizierte Neuzuzügler gilt in den ersten vier Jahren das FIG-Regime.

Die Ansässigkeit richtet sich seit 2013 nach dem Statutory Residence Test (SRT), einem regelbasierten Tagestest. Er kombiniert die Anzahl der im Land verbrachten Tage mit persönlichen Anknüpfungspunkten (Familie, Wohnung, Arbeit, frühere Aufenthalte). Drei Stufen greifen nacheinander: die automatischen Auslandstests (klar nicht ansässig), die automatischen Inlandstests (klar ansässig) und, falls keiner eindeutig greift, der Ties-Test, der Tage und Anknüpfungspunkte gegeneinander abwägt.

Entscheidend seit dem 6. April 2025: Der Domizilbegriff ist für die Einkommen- und Veräußerungsgewinnbesteuerung weitgehend bedeutungslos geworden. Maßgeblich ist allein, wie lange jemand im Vereinigten Königreich ansässig ist.

Das Steuerjahr läuft abweichend vom Kalenderjahr vom 6. April bis zum 5. April.

Einkommensteuer

Ansässige unterliegen grundsätzlich der weltweiten Besteuerung (arising basis). Für England, Wales und Nordirland gelten im Steuerjahr 2026/27 folgende Sätze:

  • Grundfreibetrag (Personal Allowance): 12.570 GBP. Er schmilzt oberhalb von 100.000 GBP um 1 GBP je 2 GBP Einkommen ab und entfällt ab 125.140 GBP vollständig. Im Bereich von 100.000 bis 125.140 GBP entsteht dadurch eine effektive Grenzbelastung von rund 60 Prozent.
  • Basissatz 20 Prozent: 12.571 bis 50.270 GBP.
  • Höherer Satz 40 Prozent: 50.271 bis 125.140 GBP.
  • Spitzensatz 45 Prozent: über 125.140 GBP.

Diese Schwellen sind bis mindestens April 2031 eingefroren, was über die kalte Progression real zu einer schleichenden Mehrbelastung führt.

Schottland erhebt auf Arbeits- und Renteneinkommen eigene, tendenziell höhere Sätze mit zusätzlichen Bändern und einem Spitzensatz von bis zu 48 Prozent. Dividenden- und Zinseinkünfte folgen dagegen den landesweiten Sätzen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne (Capital Gains Tax): Der Jahresfreibetrag beträgt nur noch 3.000 GBP (von ehemals 12.300 GBP gesenkt). Darüber gelten 18 Prozent für Steuerpflichtige im Basisband und 24 Prozent im höheren Band, einheitlich für Wertpapiere und Immobilien. Für qualifizierte Unternehmensverkäufe (Business Asset Disposal Relief) gilt seit April 2026 ein Satz von 18 Prozent bis zu einem Lebenszeitlimit von 1 Mio. GBP.

Dividenden: Der Freibetrag liegt bei lediglich 500 GBP. Seit April 2026 betragen die Sätze 10,75 Prozent (Basis), 35,75 Prozent (höher) und 39,35 Prozent (Spitze).

Zinsen: Je nach Steuerband besteht ein Personal Savings Allowance von 1.000 GBP (Basis) bzw. 500 GBP (höher); Spitzenverdiener erhalten ihn nicht.

Krypto-Steuern

Kryptogewinne werden im Vereinigten Königreich wie andere Veräußerungsgewinne behandelt und mit 18 bis 24 Prozent besteuert; gewerbliches Trading kann der Einkommensteuer unterliegen. Haltefristen, der CARF/CRS-Status und die Details stehen im eigenen Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das 4-Jahres-FIG-Regime (Foreign Income and Gains) ist seit dem 6. April 2025 das zentrale Instrument für internationale Zuzügler und der eigentliche Grund, warum das Vereinigte Königreich für eine befristete Verlagerung interessant bleibt.

Kernmechanik: Wer mindestens 10 aufeinanderfolgende Steuerjahre nicht im Vereinigten Königreich ansässig war und dann zuzieht, kann in den ersten vier Steuerjahren der Ansässigkeit eine 100-prozentige Befreiung für ausländische Einkünfte und Veräußerungsgewinne beanspruchen. Anders als beim alten Non-Dom-Regime müssen die Mittel nicht im Ausland gehalten werden; sie dürfen ohne Nachteil ins Land gebracht und verwendet werden.

Wichtige Details:

  • Das Regime gilt auch für zurückkehrende Briten, sofern sie die 10-Jahres-Bedingung erfüllen. Das Domizil spielt keine Rolle mehr.
  • Die Befreiung muss jährlich aktiv beantragt werden, getrennt für Einkünfte und für Gewinne, und kann quellenweise gewählt werden.
  • Wer den Antrag stellt, verliert für dieses Jahr den Grundfreibetrag und den CGT-Jahresfreibetrag.
  • Nach Ablauf der vier Jahre tritt die volle weltweite Steuerpflicht ein. Das ist die viel zitierte Steuerklippe im fünften Jahr.

Übergangsregelungen für Altfälle: Die Temporary Repatriation Facility (TRF) erlaubt es früheren Remittance-Basis-Nutzern, vor dem 6. April 2025 entstandene, unversteuerte Auslandseinkünfte zu einem begünstigten Satz von 12 Prozent (Steuerjahre 2025/26 und 2026/27) bzw. 15 Prozent (2027/28) ins Land zu holen. Zusätzlich besteht eine CGT-Neubewertung ausländischer Vermögenswerte auf den Stand vom 5. April 2017 für berechtigte Altfälle.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist seit dem 1. April 2023 gestaffelt und für 2026 unverändert:

  • 19 Prozent (Small Profits Rate) bei Gewinnen bis 50.000 GBP.
  • 25 Prozent (Hauptsatz) bei Gewinnen über 250.000 GBP.
  • Dazwischen greift eine Marginal Relief, die den Effektivsatz gleitend von 19 auf 25 Prozent anhebt (effektiv bis rund 26,5 Prozent im Übergangsbereich).

Die Schwellen werden bei verbundenen Gesellschaften geteilt und bei Rumpfwirtschaftsjahren anteilig gekürzt.

Mehrwertsteuer

  • Regelsatz: 20 Prozent.
  • Ermäßigter Satz: 5 Prozent (z. B. Energie für Wohnzwecke, Kindersitze).
  • Nullsatz: 0 Prozent (z. B. die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Kinderkleidung).

Die Registrierungsschwelle liegt bei 90.000 GBP Jahresumsatz, eine der höchsten in Europa. Die Abmeldeschwelle beträgt 88.000 GBP.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Inheritance Tax (IHT) beträgt 40 Prozent auf den Nachlass oberhalb der Freibeträge.

  • Nil-Rate Band: 325.000 GBP.
  • Zusätzliche Residence Nil-Rate Band: 175.000 GBP beim Vererben des selbstgenutzten Wohneigentums an Kinder oder Enkel; sie schmilzt oberhalb eines Nachlasswerts von 2 Mio. GBP ab.
  • Beide Freibeträge sind bis 2030/31 eingefroren und zwischen Ehegatten übertragbar.

Zentrale Änderung seit 6. April 2025: Die IHT ist nun wohnsitzbasiert. Wer in 10 der letzten 20 Jahre im Vereinigten Königreich ansässig war, gilt als langfristig Ansässiger und unterliegt mit dem weltweiten Vermögen der IHT. Beim Wegzug klingt die Steuerpflicht über einen Nachlauf von mehreren Jahren aus. Lebzeitige Schenkungen bleiben bei einem Tod innerhalb von 3 bis 7 Jahren anteilig steuerverstrickt (Taper Relief).

Vermögensteuer

Das Vereinigte Königreich erhebt keine laufende Vermögensteuer. Vermögen wird über Einkommen-, Veräußerungsgewinn- und Erbschaftsteuer erfasst, nicht über eine jährliche Substanzabgabe. Das ist einer der wenigen klaren Pluspunkte gegenüber Ländern wie der Schweiz, Spanien oder Norwegen.

Sozialversicherung

Die National Insurance Contributions (NIC) sind von der Einkommensteuer getrennt:

  • Arbeitnehmer: 8 Prozent auf Einkommen zwischen 12.570 und 50.270 GBP, darüber 2 Prozent.
  • Arbeitgeber: 15 Prozent oberhalb einer Sekundärschwelle von 5.000 GBP (seit April 2025 deutlich angehoben und abgesenkt).

Hinweis: Seit dem 6. April 2026 können im Ausland tätige Personen keine freiwilligen Beiträge mehr in bestimmten Klassen leisten. Wer Lückenjahre für die Staatsrente schließen will, sollte das frühzeitig prüfen.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

Das Vereinigte Königreich ist in alle relevanten Transparenz- und Meldestandards eingebunden. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (CRS) läuft seit 2017. Die Krypto-Variante (CARF) startet mit Aufzeichnung ab dem 1. Januar 2026, die ersten grenzüberschreitenden Meldungen folgen im Mai 2027. Seit 2024 gilt zudem die globale Mindeststeuer von 15 Prozent (Pillar Two).

Für deinen Datenschutz wichtig: Das britische Eigentümerregister (PSC-Register) bei Companies House ist öffentlich einsehbar, ergänzt um das Register of Overseas Entities. Auf der FATF-Liste oder der EU-Liste nicht-kooperativer Länder steht das Vereinigte Königreich nicht.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Öffentlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

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Weiterführende Ressourcen

Für die nicht-steuerlichen Seiten eines Umzugs (Lebenshaltung, Schulen, Formalitäten) bietet der ausführliche Länderguide zu Großbritannien auf Wohnsitz Ausland deutlich mehr Tiefe.

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich diese Themen relevant: die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die Entstrickungsbesteuerung und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für Wegzügler in Niedrigsteuerländer.

Länderguide Vereinigtes Königreich auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man in Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtig?

Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, sobald du nach dem **Statutory Residence Test (SRT)** als ansässig giltst, etwa ab **183 Tagen** Aufenthalt oder über ausreichende Bindungen. Dann unterliegt dein **weltweites Einkommen** der britischen Steuer. Neuzuzügler können in den ersten vier Jahren das **FIG-Regime** nutzen.

Wann gilt in Großbritannien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nach dem SRT **nicht ansässig** ist, zahlt britische Steuer nur auf **Einkünfte aus britischer Quelle**, etwa UK-Mieten oder UK-Arbeitslohn. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Großbritannien versteuern?

Ansässige versteuern ihr **weltweites Einkommen**. Seit dem **6. April 2025** ist der Non-Dom-Status abgeschafft. Qualifizierte Neuzuzügler (mindestens 10 Jahre zuvor nicht ansässig) stellen über das **4-jährige FIG-Regime** ihre ausländischen Einkünfte und Gewinne in den ersten vier Jahren steuerfrei, danach gilt die volle Welteinkommensbesteuerung.

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