Überblick
Argentinien ist ein Hochsteuerland mit Vermögensteuer, das für steuerorientierte Auswanderung grundsätzlich nicht in Frage kommt, gleichzeitig aber als Lifestyle- und Zweitpass-Ziel in Lateinamerika beliebt ist. Der Spitzensteuersatz liegt bei 35 Prozent, die Körperschaftsteuer ist gestaffelt (25, 30 und 35 Prozent), die Mehrwertsteuer bei 21 Prozent. Hinzu kommt die Vermögensteuer (Bienes Personales) auf das weltweite Vermögen der Ansässigen.
Unter Präsident Milei läuft seit 2024 ein tiefgreifender Reformkurs: Devisenkontrollen werden gelockert, die Vermögensteuer wird schrittweise gesenkt (Richtung 0,25 Prozent bis 2027) und das Investitionsklima verbessert sich.
Steuerpflicht in Argentinien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Argentinien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch den Erwerb der Daueraufenthaltsberechtigung oder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen (bzw. zwölf Monaten dauerhafter Präsenz) in Argentinien. Residenten werden dann auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten nur auf argentinische Quelle.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch den Erwerb der Daueraufenthaltsberechtigung oder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen (bzw. zwölf Monaten dauerhafter Präsenz) in Argentinien. Residenten werden dann auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten nur auf argentinische Quelle. Wichtig: Die steuerliche Ansässigkeit ist von der ausländerrechtlichen Aufenthaltsbewilligung zu trennen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (Impuesto a las Ganancias) ist progressiv und reicht bis zu einem Spitzensatz von 35 Prozent. Die Schwellen werden wegen der hohen Inflation halbjährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden je nach Art mit 15 Prozent oder den progressiven Sätzen erfasst. Kapitalvermögen unterliegt zusätzlich der Vermögensteuer.
Krypto-Steuern
Krypto wird in Argentinien besteuert: Gewinne fallen je nach Einordnung unter die Einkommensteuer (bis 35 Prozent) oder als Veräußerungsgewinn (15 Prozent), und Kryptobestände unterliegen der Vermögensteuer. Details stehen im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist gestaffelt: 25, 30 und 35 Prozent, je nach kumuliertem steuerpflichtigem Gewinn.
Mehrwertsteuer
Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 21 Prozent, ein reduzierter Satz von 10,5 Prozent und ein erhöhter Satz von 27 Prozent (bestimmte Versorgungsleistungen) ergänzen das System.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftsteuer. Die Provinz Buenos Aires erhebt jedoch eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit progressiven Sätzen bis 6,6 Prozent.
Vermögensteuer
Argentinien erhebt eine Vermögensteuer (Bienes Personales) auf das weltweite Vermögen der Ansässigen, mit Sätzen von 0,5 bis 1,75 Prozent. Unter Milei werden die Sätze schrittweise auf 0,25 Prozent bis 2027 gesenkt.
Sozialversicherung
Sozialbeiträge sind für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und teils Selbständige verpflichtend.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuertransparenz und Compliance
Argentinien nimmt seit 2017 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Die Devisenkontrollen (cepo cambiario) werden seit April 2024 schrittweise gelockert.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Für die Auswanderung nach Lateinamerika und die Praxis vor Ort bietet VidaLibrePlan spezialisierte Unterstützung.
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant.