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Schweiz

CH · CHEEuropa (DACH)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
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Pauschalbesteuerung für HNWI0 % auf private KapitalgewinneNiedrige MwSt (8,1 %)Kantonale Vermögensteuer (0,1 bis 1 %)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)kantonal ~22 % (Zug/Schwyz) bis ~45 % (Genf); Pauschalbesteuerung möglich
Körperschaftsteuereffektiv ~12 % (Zug) bis ~21 % (Bern)
Mehrwertsteuer8,1 %
Kapitalertragsteuer0 % auf private bewegliche Vermögenswerte
Vermögensteuerkantonal 0,1 bis 1 %
Erbschaftsteuerkantonal; Ehepartner/direkte Nachkommen meist befreit
SteuerjahrKalenderjahr
WährungSchweizer Franken (CHF)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EFTAEuroparatEWRSchengen

Überblick

Die Schweiz ist das europäische Flaggschiff für vermögende Auswanderer. Drei Hebel ragen heraus: die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Lebensaufwand statt nach dem Welteinkommen), die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne und eine der niedrigsten Mehrwertsteuern Europas (8,1 Prozent). Dazu kommen in den Tiefsteuerkantonen sehr niedrige Einkommen- und Körperschaftsteuersätze und, in den meisten Kantonen, keine Erbschaftsteuer für Ehepartner und direkte Nachkommen. Der Preis: eine kantonale Vermögensteuer und hohe Lebenshaltungskosten.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Hauptstadt Bern) ist ein föderaler Bundesstaat mit 26 Kantonen, die jeweils eigene Steuersätze setzen. Die Währung ist der Schweizer Franken (CHF). Kernsätze: Einkommensteuer kombiniert ~22 bis 46 Prozent je nach Kanton, Körperschaftsteuer effektiv ~12 bis 21 Prozent, Mehrwertsteuer 8,1 Prozent.

Steuerpflicht in der Schweiz: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in der Schweiz unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die steuerliche Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in der Schweiz (Absicht des dauernden Verbleibs) oder durch qualifizierten Aufenthalt: mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit.

Die steuerliche Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in der Schweiz (Absicht des dauernden Verbleibs) oder durch qualifizierten Aufenthalt: mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit. Wer so ansässig wird, unterliegt der Besteuerung auf Welteinkommen und Weltvermögen (außer ausländische Grundstücke und Betriebsstätten), sofern nicht die Pauschalbesteuerung gewählt wird.

Einkommensteuer

Die Steuer wird auf drei Ebenen erhoben: Bund (bis 11,5 Prozent), Kanton und Gemeinde. Die kombinierte Spitzenbelastung reicht von rund 22 Prozent in Zug und Schwyz bis rund 45 bis 46 Prozent in Genf und der Waadt. Die Kantonswahl ist damit der entscheidende Stellhebel.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne aus privatem beweglichem Vermögen (Aktien, Anleihen, auch Krypto für private Anleger) sind steuerfrei, ein zentraler Standortvorteil. Gewerbsmäßiger Handel und Immobiliengewinne (kantonale Grundstückgewinnsteuer) sind ausgenommen. Dividenden und Zinsen unterliegen der Einkommensteuer (Verrechnungssteuer 35 Prozent als Sicherungssteuer, im Verfahren anrechenbar).

Krypto-Steuern

Private Krypto-Kapitalgewinne sind steuerfrei (Krypto gilt als privates Vermögen, unterliegt aber der Vermögensteuer); gewerbsmäßiger Handel wird als Einkommen besteuert.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Die Pauschalbesteuerung (forfait fiscal, imposition d'après la dépense) ist das Kerninstrument für vermögende Zuzügler: Besteuert wird nicht das tatsächliche Welteinkommen, sondern der Lebensaufwand (mindestens das Siebenfache des Mietwerts der Schweizer Wohnung). Die Bundesmindestbasis liegt 2026 bei CHF 434.700 (EU/EFTA-Bürger CHF 400.000); die effektive Jahressteuer liegt je nach Kanton typisch bei CHF 150.000 bis 450.000. Voraussetzung: keine Schweizer Staatsbürgerschaft, keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, erstmaliger Zuzug (oder nach mindestens 10 Jahren im Ausland). Kantonal abgeschafft in Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden; weiterhin verfügbar u.a. in Genf, Waadt, Wallis, Tessin und der Zentralschweiz.

Körperschaftsteuer

Die effektive Körperschaftsteuer (Bund, Kanton, Gemeinde) reicht von rund 12 Prozent in Zug bis über 21 Prozent in Bern. Auf Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen gilt häufig eine Befreiung.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 8,1 Prozent, eine der niedrigsten Europas.

Vermögensteuer

Es gibt keine Bundesvermögensteuer, aber alle Kantone und Gemeinden erheben eine jährliche Vermögensteuer von rund 0,1 bis 1 Prozent auf das weltweite Nettovermögen (außer ausländische Grundstücke/Betriebsstätten), in der Regel mit Freibetrag.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Die Kantone erheben eigene Sätze, Ehepartner und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit; entferntere Erben werden je nach Kanton besteuert.

Sozialversicherung

Das Drei-Säulen-System (AHV/IV, berufliche Vorsorge BVG, Unfallversicherung) kostet insgesamt rund 21 bis 25 Prozent des Lohns, geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Pauschalbesteuerte leisten AHV-Beiträge (oft rund CHF 25.000/Jahr).

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung, erste Meldungen ab 2026
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Mitglied
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ja, umgesetzt ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Echter Wohnsitz (183 Tage); Pauschalbesteuerung ohne CH-Erwerbstätigkeit
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
Eigenes, weitgehend an EU angelehntes Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist die Schweiz erste Wahl in Europa: die Pauschalbesteuerung erlaubt vermögenden Zuzüglern eine planbare, vom Welteinkommen entkoppelte Steuerlast, private Kapitalgewinne bleiben steuerfrei, die Mehrwertsteuer ist mit 8,1 Prozent konkurrenzlos niedrig, Tiefsteuerkantone bieten exzellente Einkommen- und Körperschaftsteuersätze, und in den meisten Kantonen vererbt man an Ehepartner und Kinder steuerfrei. Dazu kommen Stabilität, Rechtssicherheit, ein starker Franken und die zentrale Lage. Gegenzurechnen sind die kantonale Vermögensteuer (0,1 bis 1 Prozent), die hohen Lebenshaltungskosten und die Bedingungen der Pauschalbesteuerung (keine Schweizer Erwerbstätigkeit, Mindeststeuer im sechsstelligen Bereich).

Unser Fazit: Grün. Das europäische Top-Ziel für vermögende Auswanderer, mit Pauschalbesteuerung, steuerfreien privaten Kapitalgewinnen und niedriger Mehrwertsteuer. Die kantonale Vermögensteuer und die Kosten sind der einzige echte Wermutstropfen.

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Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in der Schweiz versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in der Schweiz. Die Steuer wird auf drei Ebenen erhoben: **Bund (bis 11,5 Prozent)**, **Kanton** und **Gemeinde**. Die kombinierte Spitzenbelastung reicht von rund **22 Prozent in Zug und Schwyz** bis rund **45 bis 46 Prozent in Genf und der Waadt**. Die Kantonswahl ist damit der entscheidende Stellhebel.

Wann gilt in der Schweiz nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in der Schweiz versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Steuer wird auf drei Ebenen erhoben: Bund (bis 11,5 Prozent), Kanton und Gemeinde. Die kombinierte Spitzenbelastung reicht von rund 22 Prozent in Zug und Schwyz bis rund 45 bis 46 Prozent in Genf.

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