Steueratlas
Steueratlas/Länder/Malaysia
🇲🇾

Malaysia

MY · MYSAsien (Südostasien)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
4/5
Effektiv territorial für Privatpersonen (bis 2036)Keine CGT auf AuslandsvermögenKeine Erbschaft-/VermögensteuerInlandseinkommen bis 30 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 30 %
Körperschaftsteuer24 % (KMU 15 bis 17 %)
MehrwertsteuerSST 6 bis 10 % (keine GST)
KapitalertragsteuerKeine (Auslandsgewinne bis 2036 befreit; RPGT auf Immobilien)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungRinggit (MYR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

APECASEANBRICSCommonwealthCPTPPRCEP

Überblick

Malaysia ist für Privatpersonen faktisch ein Territorialstaat. Über die FSI-Befreiung, die unter Budget 2026 bis Ende 2036 verlängert wurde, bleibt remittiertes Auslandseinkommen praktisch steuerfrei, solange es im Herkunftsland besteuert wurde; offshore gehaltenes Einkommen ist ohnehin nicht steuerbar. Dazu kommen keine Kapitalertragsteuer auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer und das MM2H-Visum.

Die Föderation Malaysia (Hauptstadt Kuala Lumpur, Regierungssitz Putrajaya) ist eine südostasiatische Volkswirtschaft mit niedrigen Lebenshaltungskosten. Die Währung ist der Ringgit (MYR). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 24 Prozent, SST 6 bis 10 Prozent.

Steuerpflicht in Malaysia: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Malaysia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine physische Präsenz von mindestens 182 Tagen im Kalenderjahr (ergänzt um überbrückende Regeln zwischen den Jahren). Residenten werden auf malaysische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf nach Malaysia remittiertes Auslandseinkommen, das jedoch über die FSI-Befreiung weitgehend freigestellt ist.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine physische Präsenz von mindestens 182 Tagen im Kalenderjahr (ergänzt um überbrückende Regeln zwischen den Jahren). Residenten werden auf malaysische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf nach Malaysia remittiertes Auslandseinkommen, das jedoch über die FSI-Befreiung weitgehend freigestellt ist. Nicht-Residenten zahlen nur auf malaysische Quelle (30 Prozent flat auf Arbeitseinkommen).

Einkommensteuer

Progressiv von 0 Prozent bis 30 Prozent. Wichtiger als der Tarif ist die FSI-Befreiung: Auslandseinkommen, das nach Malaysia gebracht wird, ist bis 31. Dezember 2036 steuerfrei, sofern es im Herkunftsland einer Steuer unterlag (für Dividenden Headline-Satz mindestens 15 Prozent). Offshore belassenes Auslandseinkommen ist nicht steuerbar.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine allgemeine Kapitalertragsteuer. Auslands-Veräußerungsgewinne sind unter der erweiterten FSI-Befreiung bis 2036 freigestellt. Auf malaysische Immobilien fällt die RPGT an (10 bis 30 Prozent je nach Haltedauer); auf nicht-notierte Anteile gilt seit 2024 eine CGT von 10 Prozent.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne sind für Privatpersonen mangels allgemeiner CGT regelmäßig nicht steuerbar; gewerblicher Handel kann als Einkommen gelten.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das MM2H-Visum (Malaysia My Second Home) ermöglicht einen Langzeitaufenthalt (Fixdeposit MYR 500.000 bis 1 Mio., Auslandseinkommen ab MYR 40.000/Monat) mit Befreiung für Auslandseinkommen. Daneben gibt es das DE-Rantau-Visum für digitale Nomaden und Labuan als Offshore-Standort.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 24 Prozent (KMU 15 bis 17 Prozent auf die ersten Gewinnstufen).

Mehrwertsteuer

Es gibt keine GST, sondern die Sales and Service Tax (SST) mit Sätzen von 6 bis 10 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Mehr anzeigen (85 weitere)Weniger anzeigen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Prüfung
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Konform
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Umsetzung
Wirtschaftliche Substanz
182-Tage-Anknüpfung; FSI subject-to-tax-Bedingung
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist Malaysia attraktiv und unterschätzt: effektiv territorial für Privatpersonen (FSI-Befreiung bis 2036), keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer, das MM2H-Visum und niedrige Lebenshaltung. Gegenzurechnen sind die Inlandsprogression bis 30 Prozent, die „subject to tax"-Bedingung der FSI-Befreiung und das Auslaufdatum 2036.

Unser Fazit: Grün. Faktisch territorial für Privatpersonen, keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaftsteuer. Die FSI-Bedingung und das 2036er-Datum im Blick behalten.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

Malaysia ist zurück! Neues Visum, Steuerfreiheit & Luxusleben ab 800 € im Monat

My Second Home Visum in Malaysia: Ideal für Deinen "Plan B" in Südostasien

Malaysia: Paradies für Auswanderer - Traumleben zu günstigen Preisen

Alle Videos ansehen

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Malaysia versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Malaysia. Progressiv von **0 Prozent bis 30 Prozent**. Wichtiger als der Tarif ist die **FSI-Befreiung**: Auslandseinkommen, das nach Malaysia gebracht wird, ist bis **31. Dezember 2036** steuerfrei, sofern es im Herkunftsland einer Steuer unterlag (für Dividenden Headline-Satz mindestens 15 Prozent). Offshore belassenes Auslandseinkommen ist nicht steuerbar.

Wann gilt in Malaysia nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Malaysia versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv von 0 Prozent bis 30 Prozent. Wichtiger als der Tarif ist die FSI-Befreiung: Auslandseinkommen, das nach Malaysia gebracht wird, ist bis 31. Dezember 2036 steuerfrei, sofern es im.

Persönliche Beratung

Konkrete Pläne für dieses Land?

In einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch prüfen wir deinen Fall persönlich.

Beratung buchen