Überblick
Malaysia ist für Privatpersonen faktisch ein Territorialstaat. Über die FSI-Befreiung, die unter Budget 2026 bis Ende 2036 verlängert wurde, bleibt remittiertes Auslandseinkommen praktisch steuerfrei, solange es im Herkunftsland besteuert wurde; offshore gehaltenes Einkommen ist ohnehin nicht steuerbar. Dazu kommen keine Kapitalertragsteuer auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer und das MM2H-Visum.
Die Föderation Malaysia (Hauptstadt Kuala Lumpur, Regierungssitz Putrajaya) ist eine südostasiatische Volkswirtschaft mit niedrigen Lebenshaltungskosten. Die Währung ist der Ringgit (MYR). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 24 Prozent, SST 6 bis 10 Prozent.
Steuerpflicht in Malaysia: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Malaysia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine physische Präsenz von mindestens 182 Tagen im Kalenderjahr (ergänzt um überbrückende Regeln zwischen den Jahren). Residenten werden auf malaysische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf nach Malaysia remittiertes Auslandseinkommen, das jedoch über die FSI-Befreiung weitgehend freigestellt ist.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine physische Präsenz von mindestens 182 Tagen im Kalenderjahr (ergänzt um überbrückende Regeln zwischen den Jahren). Residenten werden auf malaysische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf nach Malaysia remittiertes Auslandseinkommen, das jedoch über die FSI-Befreiung weitgehend freigestellt ist. Nicht-Residenten zahlen nur auf malaysische Quelle (30 Prozent flat auf Arbeitseinkommen).
Einkommensteuer
Progressiv von 0 Prozent bis 30 Prozent. Wichtiger als der Tarif ist die FSI-Befreiung: Auslandseinkommen, das nach Malaysia gebracht wird, ist bis 31. Dezember 2036 steuerfrei, sofern es im Herkunftsland einer Steuer unterlag (für Dividenden Headline-Satz mindestens 15 Prozent). Offshore belassenes Auslandseinkommen ist nicht steuerbar.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine allgemeine Kapitalertragsteuer. Auslands-Veräußerungsgewinne sind unter der erweiterten FSI-Befreiung bis 2036 freigestellt. Auf malaysische Immobilien fällt die RPGT an (10 bis 30 Prozent je nach Haltedauer); auf nicht-notierte Anteile gilt seit 2024 eine CGT von 10 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne sind für Privatpersonen mangels allgemeiner CGT regelmäßig nicht steuerbar; gewerblicher Handel kann als Einkommen gelten.
Krypto-Steuern im Detail
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Sonderregime für Zuzügler
Das MM2H-Visum (Malaysia My Second Home) ermöglicht einen Langzeitaufenthalt (Fixdeposit MYR 500.000 bis 1 Mio., Auslandseinkommen ab MYR 40.000/Monat) mit Befreiung für Auslandseinkommen. Daneben gibt es das DE-Rantau-Visum für digitale Nomaden und Labuan als Offshore-Standort.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 24 Prozent (KMU 15 bis 17 Prozent auf die ersten Gewinnstufen).
Mehrwertsteuer
Es gibt keine GST, sondern die Sales and Service Tax (SST) mit Sätzen von 6 bis 10 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist Malaysia attraktiv und unterschätzt: effektiv territorial für Privatpersonen (FSI-Befreiung bis 2036), keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer, das MM2H-Visum und niedrige Lebenshaltung. Gegenzurechnen sind die Inlandsprogression bis 30 Prozent, die „subject to tax"-Bedingung der FSI-Befreiung und das Auslaufdatum 2036.
Unser Fazit: Grün. Faktisch territorial für Privatpersonen, keine CGT auf Auslandsvermögen, keine Erbschaftsteuer. Die FSI-Bedingung und das 2036er-Datum im Blick behalten.
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