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Albanien

AL · ALBEuropaStand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
4/5
0 % für Selbständige bis ~120.000 € (bis 2029)Keine VermögensteuerDigital-Nomad-VisumWeltweite BesteuerungEU-Beitrittskandidat

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)23 %
Körperschaftsteuer15 % (0 % bis ALL 14 Mio.)
Mehrwertsteuer20 %
Kapitalertragsteuer15 %
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine (enge Familie)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungALL

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CEFTAEUEuroparat

Überblick

Albanien hat sich in einem Jahrzehnt von einem Nachzügler zu einem überraschend interessanten Standort für Selbständige und Digitalunternehmer entwickelt. Der Spitzensteuersatz liegt bei 23 Prozent, die Körperschaftsteuer bei 15 Prozent, die Mehrwertsteuer bei 20 Prozent. Das klingt zunächst unspektakulär.

Der eigentliche Hebel steckt im Detail: Selbständige und Einzelunternehmer zahlen bis zu einem Jahresumsatz von 14 Millionen Lek (rund 120.000 Euro) null Prozent Einkommensteuer, und zwar garantiert bis Ende 2029. Für Freelancer, Berater und kleine Digitalunternehmen ist das ein außergewöhnliches Angebot, kombiniert mit niedrigen Lebenshaltungskosten, einem Digital-Nomad-Visum und keiner Vermögensteuer. Albanien ist EU-Beitrittskandidat, die heutige Steuerlandschaft kann sich im Zuge der Annäherung also noch ändern.

Steuerpflicht in Albanien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Albanien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Du bist steuerlich ansässig, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im Land bist, einen ständigen Wohnsitz hast oder deinen Lebensmittelpunkt nach Albanien verlegst. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Ansässige nur auf albanische Quelleneinkünfte.

Du bist steuerlich ansässig, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im Land bist, einen ständigen Wohnsitz hast oder deinen Lebensmittelpunkt nach Albanien verlegst. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Ansässige nur auf albanische Quelleneinkünfte.

Einkommensteuer

Bei Arbeitseinkommen gilt seit 2024 ein zweistufiges System:

  • 0 Prozent auf niedrige Einkommen (bis rund 50.000 Lek pro Monat).
  • 13 Prozent im mittleren Band.
  • 23 Prozent als Spitzensatz auf höhere Einkommen.

Für Selbständige und Einzelunternehmer gilt die zentrale Begünstigung: 0 Prozent bis zu einem Jahresumsatz von 14 Millionen Lek, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Darüber greift der Satz von 15 bzw. 23 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne (Anteile wie Immobilien) werden mit 15 Prozent besteuert. Dividenden unterliegen einer reduzierten Quellensteuer von 8 Prozent. Zinsen werden grundsätzlich mit 15 Prozent erfasst.

Krypto-Steuern

Albanien hat keine spezielle Kryptosteuer-Gesetzgebung. Gewinne werden nach den allgemeinen Regeln als Veräußerungsgewinne mit 15 Prozent behandelt. Details und der aktuelle Regulierungsstand stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz bis 14 Millionen Lek sind von der Körperschaftsteuer befreit (0 Prozent). Für die Agrarverarbeitung gilt ein reduzierter Satz von 5 Prozent.

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der TVSH liegt bei 20 Prozent. Ein reduzierter Satz von 6 Prozent gilt für Tourismusleistungen, Exporte sind mit 0 Prozent erfasst.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übertragungen innerhalb der engen Familie sind in der Praxis steuerfrei. Eine eigenständige, breit angelegte Erbschaftsteuer wie in Deutschland kennt Albanien nicht.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer. Lediglich kommunale Grundsteuern auf Immobilien fallen an.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer tragen rund 9,5 bis 11 Prozent (Rente, Gesundheit, Arbeitslosigkeit), der Arbeitgeber zahlt separat. Selbständige entrichten variable Beiträge auf Basis ihres deklarierten Einkommens.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

Albanien nimmt seit 2021 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Von der grauen FATF-Liste wurde das Land im Oktober 2023 gestrichen, es steht heute auf keiner FATF-Liste und nicht auf der EU-Liste nicht-kooperativer Länder. Das Eigentümerregister wird behördlich geführt.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2021
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Noch nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für die nicht-steuerlichen Seiten eines Umzugs bietet der Länderguide zu Albanien auf Wohnsitz Ausland mehr Tiefe.

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die Entstrickungsbesteuerung und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant.

Länderguide Albanien auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Albanien versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Albanien. Bei **Arbeitseinkommen** gilt seit 2024 ein zweistufiges System: - **0 Prozent** auf niedrige Einkommen (bis rund **50.000 Lek pro Monat**). - **13 Prozent** im mittleren Band. - **23 Prozent** als Spitzensatz auf höhere Einkommen. Für **Selbständige und Einzelunternehmer** gilt die zentrale Begünstigung: **0 Prozent bis zu einem Jahresumsatz von 14 Millionen Lek**, befristet bis zum **31. Dezember 2029**. Darüber greift der Satz von 15 bzw. 23 Prozent.

Wann gilt in Albanien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Albanien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Bei Arbeitseinkommen gilt seit 2024 ein zweistufiges System: - 0 Prozent auf niedrige Einkommen (bis rund 50.000 Lek pro Monat). - 13 Prozent im mittleren Band. - 23 Prozent als Spitzensatz auf.

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