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Kolumbien

CO · COLSüdamerikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Vermögensteuer auf AnsässigeWelteinkommen ab 183 TagenBeliebte Nomaden- und Lifestyle-BasisDigital-Nomad-Visum

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)39 % (Reform auf 41 % im Dezember 2025 abgelehnt)
Körperschaftsteuer35 % (Finanzsektor 40 %)
Mehrwertsteuer19 % (IVA), reduziert 5 %, Grundbedarf 0 %
Kapitalertragsteuer15 % (occasional gains)
VermögensteuerJa, 0,5 bis 1,5 % ab 72.000 UVT (befristet bis 2026, Reform/Verfassungsgericht beachten)
ErbschaftsteuerKeine eigene; Erbe/Schenkung als occasional gain mit 15 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKolumbianischer Peso (COP)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CANCELACMERCOSUROASAP

Überblick

Kolumbien zieht DACH-Auswanderer mit Klima, niedrigen Lebenshaltungskosten und Städten wie Medellín und Bogotá an, ist steuerlich aber kein Niedrigsteuerland. Wer hier ansässig wird, versteuert sein weltweites Einkommen mit bis zu 39 Prozent, und obendrauf kommt eine jährliche Vermögensteuer, die viele Zuzügler überrascht. Das Land ist eine hervorragende Lifestyle- und Nomaden-Basis, für den vermögenden Steuerwohnsitz dagegen ungünstig.

Kolumbien betreibt ein progressives, relativ komplexes Steuersystem unter der Behörde DIAN. Einkommensteuer 0 bis 39 Prozent, Körperschaftsteuer 35 Prozent, Mehrwertsteuer (IVA) 19 Prozent, dazu Vermögensteuer, Finanztransaktionssteuer (4x1000) und kommunale Gewerbesteuer (ICA).

Steuerpflicht in Kolumbien: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kolumbien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig (residente fiscal) wirst du, wenn du dich in einem Kalenderjahr oder über zwei aufeinanderfolgende Jahre insgesamt 183 Tage oder mehr in Kolumbien aufhältst, oder wenn dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Kolumbien liegt. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip.

Steuerlich ansässig (residente fiscal) wirst du, wenn du dich in einem Kalenderjahr oder über zwei aufeinanderfolgende Jahre insgesamt 183 Tage oder mehr in Kolumbien aufhältst, oder wenn dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Kolumbien liegt. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 bis 39 Prozent über sieben Stufen. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.090 UVT (rund COP 57 Mio., etwa 14.000 USD). Eine Steuerreform für 2026 mit Anhebung des Spitzensatzes auf 41 Prozent wurde im Dezember 2025 vom Senat abgelehnt; der Top-Satz bleibt 39 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Bestimmte Veräußerungsgewinne (ganancias ocasionales) unterliegen einem Flat-Satz von 15 Prozent, Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne sind in Kolumbien steuerpflichtig und werden je nach Sachverhalt als Einkommen oder als Veräußerungsgewinn erfasst.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Ein echtes Vergünstigungsregime für Neuzuzügler gibt es nicht. Praktisch relevant ist jedoch das M-Digital-Nomad-Visum (TP): Mit einem Auslandseinkommen ab dem dreifachen Mindestlohn (rund 1.215 Euro monatlich) lässt sich ein Aufenthalt aufbauen, ohne sofort als ansässig zu gelten, solange die 183-Tage-Schwelle nicht überschritten wird.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2023 einheitlich 35 Prozent, für den Finanzsektor 40 Prozent. Hinzu kommt die kommunale Gewerbesteuer ICA (rund 0,2 bis 1,4 Prozent vom Umsatz).

Mehrwertsteuer

Die IVA beträgt 19 Prozent als Standardsatz, 5 Prozent für bestimmte Lebensmittel und Medikamente, 0 Prozent für Grundbedarf und Exporte.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine eigene Erbschaft- oder Schenkungsteuer existiert nicht. Steuerlich gelten Erbschaften und Schenkungen jedoch als außerordentliches Einkommen (occasional gain), sodass der Erbe beziehungsweise Beschenkte der 15-Prozent-Besteuerung unterliegt.

Vermögensteuer

Kolumbien erhebt eine Vermögensteuer (impuesto al patrimonio), die viele Auswanderer unterschätzen. Auslöser ist ein Nettovermögen über 72.000 UVT (für 2026 rund COP 3,77 Mrd., etwa 900.000 USD). Die Sätze betragen 0,5 bis 1,5 Prozent (befristet bis 2026; eine Reform mit niedrigerer Schwelle und höheren Sätzen lag beim Verfassungsgericht, Status vor Veröffentlichung prüfen).

Sozialversicherung

Die Beiträge zu Renten- und Gesundheitssystem betragen zusammen rund 28,5 Prozent des Gehalts, davon trägt der Arbeitgeber etwa 20,5 Prozent und der Arbeitnehmer etwa 8 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer (seit 2017) seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Anwender geplant/verpflichtet, vor Druck bestätigen
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nationale Mindeststeuer (tasa mínima, effektiv 15 %) aus der Reform 2022 ab 2023
Wirtschaftliche Substanz
Vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden (Register wirtschaftlich Berechtigter, RUB)
Sanktionen
Keine breiten internationalen Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Kolumbien versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Kolumbien. Die Einkommensteuer ist **progressiv von 0 bis 39 Prozent** über sieben Stufen. Der **Grundfreibetrag** liegt bei **1.090 UVT** (rund COP 57 Mio., etwa 14.000 USD). Eine **Steuerreform für 2026** mit Anhebung des Spitzensatzes auf **41 Prozent** wurde im **Dezember 2025 vom Senat abgelehnt**; der Top-Satz bleibt **39 Prozent**.

Wann gilt in Kolumbien nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kolumbien versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 bis 39 Prozent über sieben Stufen. Der Grundfreibetrag liegt bei 1.090 UVT (rund COP 57 Mio., etwa 14.000 USD). Eine Steuerreform für 2026 mit Anhebung des.

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