Überblick
Trinidad und Tobago ist ein karibischer Öl- und Gasstaat mit Welteinkommensbesteuerung für Residenten, einer Einkommensteuer von 25 Prozent (30 Prozent über 1 Mio. TTD), einer Körperschaftsteuer von 30 Prozent und einer VAT von 12,5 Prozent. Eine Kapitalertragsteuer gibt es nicht. Für die Zielgruppe ist es dennoch kein Auswanderungsziel.
Die Republik Trinidad und Tobago (Hauptstadt Port of Spain) ist eine der wohlhabenderen Karibikwirtschaften, getragen von Erdöl, Erdgas und Petrochemie. Die Währung ist der Trinidad-und-Tobago-Dollar (TTD). Kernsätze: Einkommensteuer 25 Prozent (30 Prozent über 1 Mio. TTD), Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 12,5 Prozent.
Steuerpflicht in Trinidad und Tobago: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Trinidad und Tobago unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen ständigen/gewöhnlichen Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Residenten werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf Quelle aus Trinidad und Tobago.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen ständigen/gewöhnlichen Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Residenten werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf Quelle aus Trinidad und Tobago.
Einkommensteuer
Der Satz beträgt 25 Prozent und steigt auf 30 Prozent für Einkommen über 1 Mio. TTD.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern
Mangels Kapitalertragsteuer werden private Krypto-Gewinne nicht gesondert besteuert.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent (Öl-, Gas- und Bankensektor 35 Prozent). Hinzu kommen eine Business Levy von 0,6 Prozent vom Bruttoumsatz und eine Green Fund Levy von 0,3 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 12,5 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Trinidad und Tobago ist für die Zielgruppe kein Ziel: Welteinkommensbesteuerung, Spitzensätze bis 30 Prozent bei der Einkommensteuer und 30 bis 35 Prozent bei der Körperschaftsteuer und kein besonderes Zuzugsregime. Das Fehlen einer Kapitalertragsteuer ist ein Pluspunkt, ändert an der Gesamtbewertung aber wenig.
Unser Fazit: Rot. Welteinkommen, keine CGT als einziger Lichtblick, kein Zuzugsregime. Kein Auswanderungsziel.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland