Überblick
Georgien ist eines der attraktivsten Auswandererländer für Unternehmer und ortsunabhängige Selbstständige überhaupt: Auslandseinkommen bleibt steuerfrei, Freiberufler zahlen oft nur 1 Prozent Umsatzsteuer, es gibt keine Sozialabgaben, und Krypto-Gewinne sind für Privatpersonen steuerfrei. Dazu kommen niedrige Lebenshaltungskosten und ein DBA mit Deutschland.
Der Staat am Kaukasus hat sich seit der Rosenrevolution zu einem der wirtschaftsfreundlichsten Länder der Region entwickelt. Das Herzstück ist das Territorialprinzip für natürliche Personen kombiniert mit dem Estland-Modell bei der Körperschaftsteuer (0 Prozent auf einbehaltene Gewinne) und mehreren Niedrigsteuer-Sonderregimen.
Steuerpflicht in Georgien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Georgien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Steuerlich ansässig bist du bei 183 Tagen in einem Zwölfmonatszeitraum, alternativ über das HNWI-Programm für Vermögende mit wirtschaftlichen Bezügen. Entscheidend: Ansässige sind auf nicht-georgische Einkünfte steuerbefreit, ausländische Dividenden, Zinsen, Gehälter und Kapitalerträge bleiben also steuerfrei, selbst bei regulärer Ansässigkeit.
Steuerlich ansässig bist du bei 183 Tagen in einem Zwölfmonatszeitraum, alternativ über das HNWI-Programm für Vermögende mit wirtschaftlichen Bezügen. Entscheidend: Ansässige sind auf nicht-georgische Einkünfte steuerbefreit, ausländische Dividenden, Zinsen, Gehälter und Kapitalerträge bleiben also steuerfrei, selbst bei regulärer Ansässigkeit.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Flat Tax von 20 Prozent, fällt aber nur auf georgische Quellen an. Für ausländisches Einkommen gilt: 0 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne von Privatpersonen sind günstig: 5 Prozent auf Immobilien (steuerfrei nach mehr als zwei Jahren Haltedauer), 0 Prozent auf gelistete Wertpapiere. Dividenden und Zinsen aus georgischer Quelle unterliegen 5 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne natürlicher Personen sind in Georgien steuerfrei, da das Finanzministerium Kryptowährungen nicht als georgische Quelle einordnet.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Georgien bietet gleich mehrere Modelle: das Small-Business-Regime mit nur 1 Prozent Umsatzsteuer (Umsatz bis GEL 500.000), den Micro-Business-Status mit 0 Prozent (Umsatz bis GEL 30.000) und die Virtual Zone für IT-Unternehmen mit 0 Prozent Körperschaftsteuer auf IT-Exporteinkünfte.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer folgt dem Estland-Modell: 0 Prozent auf einbehaltene und reinvestierte Gewinne, 15 Prozent erst bei Ausschüttung (effektiv rund 17,65 Prozent). Für Banken und Finanzinstitute gelten 20 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 18 Prozent, die Registrierungsschwelle bei GEL 100.000. Exporte und internationale Leistungen sind nullsatzbesteuert.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Georgien erhebt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht, lediglich eine Grundsteuer von 0,1 bis 1 Prozent.
Sozialversicherung
Georgien kennt keine klassischen Sozialabgaben. Es gibt nur eine kapitalgedeckte Rentenkomponente (rund 4 Prozent für Selbstständige), eine Arbeitslosenversicherung existiert nicht.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Für die nicht-steuerlichen Seiten eines Umzugs bietet der Länderguide zu Georgien auf Wohnsitz Ausland mehr Tiefe. Ein Auslandskonto in Georgien lässt sich über FreedomBanking Plus eröffnen.
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant, gerade bei Anteilen an Kapitalgesellschaften.