Überblick
Mexiko ist kein Steuerparadies, aber eines der lebenswertesten und zugänglichsten Ziele in Lateinamerika. Der entscheidende Hebel für Unternehmer ist das RESICO-Regime: Wer als Selbständiger oder Kleinunternehmer bis 3,5 Mio. MXN Jahresumsatz erzielt, zahlt effektiv nur 1 bis 2,5 Prozent Einkommensteuer auf die vereinnahmten Umsätze. Dazu kommen keine Vermögensteuer, ein zugänglicher Aufenthalt über Einkommens- oder Vermögensnachweis, niedrige Lebenshaltungskosten und Doppelbesteuerungsabkommen mit allen DACH-Ländern. Der Haken: Ansässige sind weltweit steuerpflichtig, der Spitzensatz liegt bei 35 Prozent, und die 183-Tage-Regel wird streng gehandhabt.
Die Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt Mexiko-Stadt) werden steuerlich vom Servicio de Administración Tributaria (SAT) verwaltet. Kernsätze: Einkommensteuer 1,92 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, Mehrwertsteuer (IVA) 16 Prozent.
Steuerpflicht in Mexiko: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Mexiko unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Steuerlich ansässig (residente fiscal) ist, wer seinen Wohnsitz (casa habitación) in Mexiko hat oder sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhält. Die 183-Tage-Regel ist strikt: Schon ein Tagesbruchteil zählt als ganzer Tag, und mit Überschreiten gilt man für das ganze Jahr als ansässig und damit auf das Welteinkommen steuerpflichtig.
Steuerlich ansässig (residente fiscal) ist, wer seinen Wohnsitz (casa habitación) in Mexiko hat oder sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhält. Die 183-Tage-Regel ist strikt: Schon ein Tagesbruchteil zählt als ganzer Tag, und mit Überschreiten gilt man für das ganze Jahr als ansässig und damit auf das Welteinkommen steuerpflichtig.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (ISR) ist progressiv über elf Stufen von 1,92 Prozent bis 35 Prozent. Für kleine Selbständige und Unternehmer ist das RESICO (Régimen Simplificado de Confianza) zentral: bei Jahresumsatz bis 3,5 Mio. MXN effektive Sätze von nur 1 bis 2,5 Prozent auf die vereinnahmten Beträge.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Ansässige werden auf weltweite Veräußerungsgewinne besteuert, grundsätzlich als Einkommen (bis 35 Prozent). An der mexikanischen Börse gehandelte Wertpapiere unterliegen einem festen Satz von 10 Prozent. Gewinne aus dem Verkauf des Hauptwohnsitzes sind unter Bedingungen befreit (eine Veräußerung alle drei Jahre, bis rund 244.560 USD Erlös).
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne werden grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen behandelt; eine spezifische Sonderregelung fehlt.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Mexiko ermöglicht eine vergleichsweise unkomplizierte Einwanderung ohne Arbeitsvertrag oder Investition: Wer ausreichendes regelmäßiges Einkommen (seit Juli 2025 rund 3.550 EUR/Monat) oder Vermögen (rund 60.000 EUR Guthaben) nachweist, erhält einen temporären Aufenthalt (1 bis 4 Jahre), der zur Permanenz und langfristig zur Einbürgerung führen kann. Ausländer können Immobilien erwerben (in Küsten- und Grenzregionen über einen Treuhandfonds, Fideicomiso).
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz (ISR) beträgt einheitlich 30 Prozent. Ausschüttungen an Anteilseigner unterliegen einer zusätzlichen Quellensteuer von 10 Prozent (auf Gewinne ab 2014). Mexiko hat Pillar Two bisher nicht umgesetzt.
Mehrwertsteuer
Die IVA beträgt 16 Prozent, in den nördlichen und südlichen Grenzregionen ermäßigt 8 Prozent. Grundnahrungsmittel und Medikamente sind nullsatzbesteuert (0 Prozent).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Mexiko erhebt keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer. Schenkungen über bestimmte Freibeträge werden beim Empfänger als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht. Auf Bundesstaaten- und Gemeindeebene werden Grund- (predial) und Lohnsummensteuern erhoben.
Sozialversicherung
Die Sozialabgaben (IMSS) fallen für Arbeitnehmer moderat aus; Arbeitgeber tragen den größeren Teil.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Mexiko unterhält ein breites Abkommensnetz mit allen DACH-Ländern: DBA mit Deutschland (2008), Österreich und der Schweiz (2010). Für Rentner relevant: Gesetzliche deutsche und österreichische Renten werden laut DBA meist im Herkunftsland besteuert (Quellenstaatsprinzip), die Schweizer AHV dagegen im Ansässigkeitsstaat Mexiko.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026