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🇨🇱

Chile

CL · CHLSüdamerikaStand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
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3-Jahres-Steuerbefreiung für Auslandseinkommen (auf 6 verlängerbar)Keine VermögensteuerStabil und wirtschaftsfreundlichSpitzensatz 40 % nach Ablauf der BefreiungErbschaftsteuer bis 25 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 40 % (nach Ablauf der Befreiung)
Körperschaftsteuer27 % (KMU 12,5 % bis 2027)
Mehrwertsteuer19 %
Kapitalertragsteuerwie Einkommen (Immobilien teils 10 %)
VermögensteuerNein
Erbschaftsteuer1 bis 25 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungCLP

Mitgliedschaften in Staatenbünden

APECCELACCPTPPMERCOSUROASAP

Überblick

Chile ist eine der stabilsten und wirtschaftsfreundlichsten Volkswirtschaften Lateinamerikas und bietet Zuzüglern einen bemerkenswerten Vorteil: eine dreijährige Steuerbefreiung für Auslandseinkommen. Neu zugezogene Ausländer werden in den ersten drei Jahren nur auf chilenische Quelleneinkünfte besteuert, auf Antrag beim SII auf bis zu sechs Jahre verlängerbar. In diesem Fenster bleiben ausländische Renten, Dividenden, Veräußerungsgewinne und Mieten steuerfrei.

Eine Vermögensteuer gibt es nicht. Nach Ablauf der Befreiung greift die weltweite Besteuerung mit einem progressiven Spitzensatz von 40 Prozent.

Steuerpflicht in Chile: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Chile unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig wirst du bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Entscheidend ist die 3-Jahres-Regel: In den ersten drei Jahren ab Zuzug werden Ausländer nur auf chilenische Quelleneinkünfte besteuert. Der Antrag auf Verlängerung um weitere drei Jahre wird beim SII gestellt.

Steuerlich ansässig wirst du bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Entscheidend ist die 3-Jahres-Regel: In den ersten drei Jahren ab Zuzug werden Ausländer nur auf chilenische Quelleneinkünfte besteuert. Der Antrag auf Verlängerung um weitere drei Jahre wird beim SII gestellt.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (Impuesto Global Complementario) ist progressiv von 0 bis 40 Prozent. Während des Befreiungsfensters gilt sie nur für chilenisches Einkommen, danach für das Welteinkommen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich wie gewöhnliches Einkommen besteuert. Bei Immobilien gilt ein lebenslanger Freibetrag von 8.000 UF; darüber hinaus wird ein fester Satz von 10 Prozent fällig. Während des Befreiungsfensters bleiben im Ausland realisierte Gewinne steuerfrei.

Krypto-Steuern

Kryptogewinne werden nach den allgemeinen Einkommensregeln behandelt; während des Befreiungsfensters bleiben ausländische Gewinne außen vor. Details stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das zentrale Regime ist die 3-Jahres-Befreiung für Auslandseinkommen (auf 6 Jahre verlängerbar), kombiniert mit klaren Aufenthaltswegen: die Rentista- und Jubilado-Visa (passives Einkommen, Rente) sowie ein Investorenvisum (ab 500.000 US-Dollar).

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (First Category Tax) beträgt 27 Prozent für große Unternehmen und vorübergehend 12,5 Prozent für KMU (2025 bis 2027).

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer (IVA) liegt bei 19 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Chile erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit progressiven Sätzen von 1 bis 25 Prozent, je nach Verwandtschaftsgrad.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer. Auf Immobilien wird eine Grundsteuer erhoben.

Sozialversicherung

Das chilenische System beruht auf individuellen Pflichtkonten (AFP): rund 10 Prozent für die Rente plus etwa 7 Prozent für die Krankenversicherung.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

Chile nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, hat ein FATCA-Abkommen und gilt als stabiler, regelbasierter Standort.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Vorbereitung
FATCA
Model-2-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Umsetzung
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für die Auswanderung nach Lateinamerika und die Praxis vor Ort bietet VidaLibrePlan spezialisierte Unterstützung.

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant.

Länderguide Chile auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Chile versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Chile. Die Einkommensteuer (**Impuesto Global Complementario**) ist progressiv von **0 bis 40 Prozent**. Während des Befreiungsfensters gilt sie **nur für chilenisches Einkommen**, danach für das **Welteinkommen**.

Wann gilt in Chile nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Chile versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer (Impuesto Global Complementario) ist progressiv von 0 bis 40 Prozent. Während des Befreiungsfensters gilt sie nur für chilenisches Einkommen, danach für das.

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