Überblick
In Kuwait zahlen Privatpersonen keine Einkommensteuer, weder auf Gehälter noch auf Kapitalgewinne, dazu gibt es keine Vermögen-, Erbschaft- oder Mehrwertsteuer. Steuerlich ist das ein grünes Profil. Der Haken liegt vollständig auf der immigrationsrechtlichen Seite: Kuwait kennt kein Investor- oder Golden-Visa, kein Niederlassungsrecht und keinen Weg zur Daueraufenthaltsberechtigung für Ausländer. Der Aufenthalt ist sponsoring-abhängig. Damit ist Kuwait für vermögende Zuzügler deutlich schwerer nutzbar als die VAE oder Katar.
Kuwait finanziert seinen Haushalt über Öl, nicht über die Besteuerung von Privatpersonen. Anders als die VAE bietet Kuwait keine breit zugänglichen Aufenthaltsprogramme; der Zugang läuft praktisch ausschließlich über einen lokalen Arbeitgeber als Sponsor.
Steuerpflicht in Kuwait: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Kuwait unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Kuwait erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Es existiert daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus. Eine Körperschaftsteuer (15 %) trifft im Kern nur ausländische Kapitalgesellschaften; eine Residenz oder Einbürgerung per Investment ist nicht vorgesehen.
Kuwait erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Es existiert daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus. Eine Körperschaftsteuer (15 %) trifft im Kern nur ausländische Kapitalgesellschaften; eine Residenz oder Einbürgerung per Investment ist nicht vorgesehen.
Einkommensteuer
Es gibt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen in Kuwait. Gehälter, Löhne und Zulagen bleiben vollständig unbelastet.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Für Privatpersonen fällt keine Steuer auf Kapitalgewinne an. Veräußerungsgewinne ausländischer Gesellschafter aus Anteilen werden dagegen als Geschäftsgewinn mit 15 Prozent erfasst. Gewinne aus dem Handel mit an der Kuwait Stock Exchange (KSE) gelisteten Wertpapieren sind steuerbefreit.
Krypto-Steuern
Private Krypto-Gewinne fallen mangels Einkommensteuer auf Privatpersonen regelmäßig nicht an.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent, fällt jedoch nur für ausländische Körperschaften an, die in Kuwait Geschäfte betreiben. Vollständig von kuwaitischen oder GCC-Staatsangehörigen gehaltene Gesellschaften zahlen 0 Prozent.
Mehrwertsteuer
Kuwait erhebt derzeit keine Mehrwertsteuer. Im GCC-Rahmen ist eine Einführung mit 5 Prozent angekündigt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt in Kuwait keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht, ebenso wenig eine Grundsteuer oder Übertragungssteuer.
Sozialversicherung
Eine Sozialversicherungspflicht besteht nur für kuwaitische Staatsangehörige. Für ausländische Beschäftigte gibt es keine Sozialabgaben, üblich ist stattdessen eine End-of-Service-Abfindung.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
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