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Luxemburg

LU · LUXEuropa (EU)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
4/5
Keine Vermögensteuer für PrivatpersonenLangfristige Anteilsgewinne steuerfreiImpatriate-Regime für SpitzenkräfteSpitzensatz ~46 %, Welteinkommen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)ca. 45,78 % (Tarif bis 42 % + Solidaritätszuschlag)
Körperschaftsteuereffektiv ca. 23,9 % in Luxemburg-Stadt (KSt plus Solidaritätszuschlag plus kommunale Gewerbesteuer)
Mehrwertsteuer17 % (niedrigster EU-Standardsatz; ermäßigt 14 / 8 / 3 %)
KapitalertragsteuerAnteilsgewinne nach 6 Monaten steuerfrei (ohne wesentliche Beteiligung); Immobilien nach 5 Jahren halber Satz
VermögensteuerKeine für Privatpersonen (seit 2006 abgeschafft)
Erbschaftsteuerja, nach Verwandtschaftsgrad (direkte Linie oft befreit)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

BeneluxEUEuroparatEWRSchengen

Überblick

Luxemburg ist nicht das Land der niedrigen Lohnsteuer, sondern eines der wichtigsten Holding- und Fondszentren Europas: das weltweit zweitgrößte Fondsdomizil nach den USA, mit über 14.000 Investmentfonds und mehr als 140 Banken. Für Vermögende interessant sind drei Hebel: keine Vermögensteuer für Privatpersonen (seit 2006 abgeschafft), steuerfreie langfristige Anteilsgewinne (über sechs Monate, ohne wesentliche Beteiligung) und das Impatriate-Regime für hochbezahlte Spitzenkräfte.

Das Großherzogtum Luxemburg liegt im Herzen der EU. Kernsätze: Einkommensteuer bis 42 Prozent (plus Solidaritätszuschlag), Körperschaftsteuer effektiv rund 23,9 Prozent (Luxemburg-Stadt), Mehrwertsteuer 17 Prozent (der niedrigste Standardsatz der EU).

Steuerpflicht in Luxemburg: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Luxemburg unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen steuerlichen Wohnsitz (domicile fiscal) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg (Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der zusammenhängend sein und über den Jahreswechsel reichen kann). Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf luxemburgische Quelle.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen steuerlichen Wohnsitz (domicile fiscal) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg (Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der zusammenhängend sein und über den Jahreswechsel reichen kann). Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf luxemburgische Quelle.

Einkommensteuer

Der Tarif ist 23-stufig progressiv, von 8 Prozent ab 13.230 Euro bis 42 Prozent über 234.870 Euro. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 7 Prozent (9 Prozent für Klasse-1-Spitzenverdiener über 150.000 Euro), womit der effektive Spitzensatz bei rund 45,78 Prozent liegt.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Hier liegt eine der Stärken: Veräußerungsgewinne aus beweglichem Vermögen (z. B. Aktien) sind nach einer Haltedauer von mehr als sechs Monaten steuerfrei, sofern keine wesentliche Beteiligung (über 10 Prozent) vorliegt. Dividenden profitieren von einer 50-prozentigen Teilbefreiung.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne können unter Bedingungen wie privates Vermögensmanagement behandelt und nach mehr als sechs Monaten Haltedauer steuerfrei sein; die Einordnung ist fallabhängig.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das Impatriate-Regime (seit 2021, verbessert) richtet sich an aus dem Ausland angeworbene Spitzenkräfte: Bei einem Bruttogehalt ab 100.000 Euro, keiner luxemburgischen Ansässigkeit in den letzten fünf Jahren und einem mindestens fünfjährigen Vertrag können bis zu 50 Prozent der Vergütung als steuerfreie Zulagen gewährt werden. Das Regime gilt für das Jahr der Ankunft plus acht Folgejahre.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer liegt 2025 bei 14 Prozent (bis 175.000 Euro) bzw. 16 Prozent (über 200.000 Euro); mit Solidaritätszuschlag (7 Prozent) und kommunaler Gewerbesteuer (Luxemburg-Stadt 6,75 Prozent) ergibt sich ein effektiver Satz von rund 23,9 Prozent. Über die Beteiligungsbefreiung (participation exemption) sind qualifizierte Dividenden und Veräußerungsgewinne auf Holdingebene steuerfrei, was Luxemburg zum bevorzugten Holding-Standort (SOPARFI) macht.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 17 Prozent, der niedrigste Standardsatz der EU, mit ermäßigten Sätzen von 14, 8 und 3 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Luxemburg erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, deren Sätze sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Übertragungen in direkter Linie (an Kinder) sind im Regelfall befreit, entferntere Empfänger zahlen progressiv.

Vermögensteuer

Für Privatpersonen wurde die Vermögensteuer 2006 abgeschafft. Eine Net Wealth Tax (NWT) von 0,5 Prozent besteht weiterhin auf Unternehmensebene, nicht jedoch für natürliche Personen.

Sozialversicherung

Der Arbeitnehmerbeitrag liegt bei rund 12,5 Prozent, gedeckelt auf etwa 75.000 Euro Jahresgehalt.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer (EU, DAC) seit 2016
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Ja (EU-Umsetzung DAC8), erste Meldungen ab 2026
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt (Gesetz 2023, MNE ab 750 Mio. EUR; Registrierung bis 30.06.2026) ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Luxemburg versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Luxemburg. Der Tarif ist **23-stufig progressiv**, von **8 Prozent** ab 13.230 Euro bis **42 Prozent** über 234.870 Euro. Hinzu kommt ein **Solidaritätszuschlag von 7 Prozent** (9 Prozent für Klasse-1-Spitzenverdiener über 150.000 Euro), womit der effektive Spitzensatz bei rund **45,78 Prozent** liegt.

Wann gilt in Luxemburg nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Luxemburg versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Der Tarif ist 23-stufig progressiv, von 8 Prozent ab 13.230 Euro bis 42 Prozent über 234.870 Euro. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 7 Prozent (9 Prozent für Klasse-1-Spitzenverdiener über.

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