Überblick
Indien besteuert ordentlich ansässige Personen auf ihr Welteinkommen, mit einer effektiven Spitzenbelastung von rund 39 bis 43 Prozent (Grundsatz plus Surcharge plus Cess) und einer pauschalen Krypto-Steuer von 30 Prozent. Als Wohnsitzland für vermögende DACH-Auswanderer ist es damit kein Ziel.
Das indische System unterscheidet drei Ansässigkeitsstufen: ROR (ordentlich ansässig, Welteinkommen), RNOR (Übergangsstatus, nur Inlandseinkommen) und NR (nichtansässig).
Steuerpflicht in Indien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Indien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mindestens 182 Tage im Steuerjahr in Indien aufhältst, oder mindestens 60 Tage im Jahr und zusätzlich 365 Tage in den vier vorangegangenen Jahren (mit Sonderregeln für indische Staatsbürger und Personen indischer Herkunft).
Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mindestens 182 Tage im Steuerjahr in Indien aufhältst, oder mindestens 60 Tage im Jahr und zusätzlich 365 Tage in den vier vorangegangenen Jahren (mit Sonderregeln für indische Staatsbürger und Personen indischer Herkunft). Ansässige werden als Resident and Ordinarily Resident (ROR) auf das Welteinkommen besteuert; in den Übergangsstatus Resident but Not Ordinarily Resident (RNOR) und als Nicht-Resident wird nur indische Quelle besteuert.
Einkommensteuer
Der Spitzensatz beträgt 30 Prozent, hinzu kommen ein einkommensabhängiger Surcharge (im neuen Regime bis 25 Prozent) und ein Health & Education Cess von 4 Prozent. Effektiv ergibt sich eine Spitzenbelastung von rund 39 Prozent (neues Regime) bis 42,7 Prozent (altes Regime).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Langfristige Gewinne (LTCG) auf Aktien werden mit 12,5 Prozent, kurzfristige (STCG) mit 20 Prozent besteuert.
Krypto-Steuern
Gewinne aus virtuellen digitalen Vermögenswerten (VDA) werden pauschal mit 30 Prozent (plus Surcharge und Cess) besteuert, ohne Abzüge außer den Anschaffungskosten, zusätzlich 1 Prozent TDS.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 22 Prozent (effektiv rund 25 Prozent mit Surcharge und Cess), für neue Produktionsunternehmen 15 Prozent. Es gilt eine Mindeststeuer (MAT) von 15 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die GST ist mehrstufig (0, 5, 12, 18, 28 Prozent), der Regelsatz liegt bei rund 18 Prozent.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Erbschaftsteuer gibt es nicht, Schenkungen können beim Empfänger als Einkommen erfasst werden.
Vermögensteuer
Die Vermögensteuer wurde 2015 abgeschafft.
Sozialversicherung
Beiträge an den Employees' Provident Fund (EPF) und weitere Sozialkassen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland