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Singapur

SG · SGPAsienStand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
5/5
Quasi-territorial (Auslandseinkommen steuerfrei)Keine CGT/ErbschaftsteuerKSt flat 17 %, Family-Office ~0 %GST nur 9 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 24 % (progressiv; quasi-territorial)
Körperschaftsteuer17 % (flat, one-tier; Family-Office-Regime ~0 %)
Mehrwertsteuer9 % (GST)
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (2008 abgeschafft)
SteuerjahrKalenderjahr (YA)
WährungSingapur-Dollar (SGD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

ASEANRCEPCPTPPAPECCommonwealth

Überblick

Singapur ist das asiatische Pendant zur Schweiz: ein stabiler, hochentwickelter Finanzplatz mit quasi-territorialer Besteuerung. Für Privatpersonen ist ausländisches Einkommen praktisch steuerfrei, es gibt keine Kapitalertrag-, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, die Körperschaftsteuer liegt flat bei 17 Prozent (mit Family-Office-Regimen effektiv nahe 0 Prozent), und die Mehrwertsteuer (GST) beträgt nur 9 Prozent.

Die Republik Singapur ist ein Stadtstaat in Südostasien. Die Währung ist der Singapur-Dollar (SGD). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 24 Prozent, Körperschaftsteuer flat 17 Prozent, GST 9 Prozent.

Steuerpflicht in Singapur: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Singapur unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die steuerliche Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich im Vorjahr mindestens 183 Tage physisch in Singapur aufgehalten hast oder dort beschäftigt warst (zusätzlich gelten Verwaltungskonzessionen für Zwei- und Dreijahresfälle sowie der Status als Bürger/Permanent Resident).

Die steuerliche Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich im Vorjahr mindestens 183 Tage physisch in Singapur aufgehalten hast oder dort beschäftigt warst (zusätzlich gelten Verwaltungskonzessionen für Zwei- und Dreijahresfälle sowie der Status als Bürger/Permanent Resident). Anschließend gilt eine quasi-territoriale Logik: Besteuert wird grundsätzlich nur Einkommen aus singapurischer Quelle. Ausländisches Einkommen ist für in Singapur ansässige Privatpersonen in der Praxis steuerfrei (foreign-sourced income exemption).

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit Sätzen von 0 bis 24 Prozent (24 Prozent oberhalb von SGD 1 Mio., ab dem Veranlagungsjahr 2024). Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent auf Arbeitslohn (oder die Residentensätze, je nachdem was höher ist) und 24 Prozent auf bestimmte sonstige Einkünfte.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Auf Dividenden fällt keine Quellensteuer an (one-tier-System).

Krypto-Steuern

Private Krypto-Anlagegewinne sind steuerfrei (keine CGT); gewerbsmäßiger Handel wird als Einkommen besteuert.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Für vermögende Zuzügler sind vor allem die Family-Office-Regime (Sections 13O und 13U) relevant: Bei Erfüllung von Mindestkapital- und Substanzauflagen (Assets under Management, lokale Mitarbeiter, Geschäftsausgaben) ist das verwaltete Anlageeinkommen effektiv nahezu steuerfrei. Aufenthaltsrechtlich führen Employment Pass, Global Investor Programme (GIP) und ähnliche Routen zur Residenz.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt flat 17 Prozent (one-tier, keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung). Teilbefreiungen für Anfangsgewinne und Start-ups sowie diverse Rebates senken die effektive Last weiter; Family-Office-Strukturen erreichen effektiv nahe 0 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die Goods and Services Tax (GST) beträgt 9 Prozent (seit 1. Januar 2024).

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaftsteuer (Estate Duty 2008 abgeschafft) und keine Vermögensteuer.

Sozialversicherung

Der Central Provident Fund (CPF) ist nur für Bürger und Permanent Residents verpflichtend, nicht für Inhaber eines Employment Pass. Für zuziehende Fachkräfte und Unternehmer entfällt damit eine wesentliche Lohnnebenkostenlast.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung, erste Meldungen ab 2026
FATCA
Ja (Model 1) seit 2014
FATF-Liste
Mitglied
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ja (ab 2025, inkl. DTT/IIR) ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Echter Aufenthalt (183 Tage); Family-Office-Regime mit Substanzauflagen
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
Eigenes Regime, an UN angelehnt

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist Singapur ein erstklassiges asiatisches Ziel: quasi-territoriale Besteuerung mit faktischer Steuerfreiheit ausländischen Einkommens für Privatpersonen, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, eine flache Körperschaftsteuer von 17 Prozent (mit Family-Office-Regimen effektiv nahe null) und eine GST von nur 9 Prozent, dazu Rechtssicherheit, ein starker SGD, exzellente Banken und ein breites DBA-Netz. Gegenzurechnen sind die hohen Lebenshaltungskosten, die strengen Substanz- und Aufenthaltsanforderungen und der Umstand, dass hohe lokale Arbeitseinkommen mit bis zu 24 Prozent durchaus besteuert werden.

Unser Fazit: Grün. Das asiatische Top-Ziel, quasi-territorial, ohne Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer, mit niedriger GST und Family-Office-Regimen. Der Preis sind hohe Kosten und echte Substanzanforderungen.

Videos

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Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Singapur versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Singapur. Die Einkommensteuer ist progressiv mit Sätzen von **0 bis 24 Prozent** (24 Prozent oberhalb von SGD 1 Mio., ab dem Veranlagungsjahr 2024). Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent auf Arbeitslohn (oder die Residentensätze, je nachdem was höher ist) und 24 Prozent auf bestimmte sonstige Einkünfte.

Wann gilt in Singapur nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Singapur versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit Sätzen von 0 bis 24 Prozent (24 Prozent oberhalb von SGD 1 Mio., ab dem Veranlagungsjahr 2024). Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent auf Arbeitslohn (oder die.

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