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Jersey

JE · JEYKanalinseln (Kronbesitzung)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
5/5
Spitzensatz 20 %Keine CGT/Erbschaft/VermögensteuerHVR 1%-Regime ab 1,25 Mio. GBPGST nur 5 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)20 % (HVR: über 1,25 Mio. GBP nur 1 %)
Körperschaftsteuer0 % (Finanzdienstleister 10 %, Immobilien/Versorger 20 %)
Mehrwertsteuer5 % GST
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (nur Probate Stamp Duty)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungPfund Sterling (GBP)

Überblick

Jersey ist eine der klassischen Adressen für Vermögende: ein Spitzensatz von 20 Prozent, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer und eine GST von nur 5 Prozent. Das eigentliche Argument für sehr Vermögende ist das High-Value-Residency-Regime, bei dem Einkommen über 1,25 Mio. GBP nur mit 1 Prozent besteuert wird.

Die persönliche Einkommensteuer ist auf maximal 20 Prozent gedeckelt. Die Körperschaftsteuer folgt dem 0/10/20-Modell, statt MwSt gilt eine GST von 5 Prozent.

Steuerpflicht in Jersey: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Jersey unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mindestens 183 Tage im Jahr in Jersey aufhältst, eine verfügbare Wohnstätte unterhältst und dort auch nur eine Nacht verbringst, oder Jersey über vier Jahre im Schnitt mindestens 90 Tage pro Jahr besuchst.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mindestens 183 Tage im Jahr in Jersey aufhältst, eine verfügbare Wohnstätte unterhältst und dort auch nur eine Nacht verbringst, oder Jersey über vier Jahre im Schnitt mindestens 90 Tage pro Jahr besuchst. Residenten werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert; für vermögende Zuzügler gilt der besondere 2(1)(e)-Status mit gedeckelter Steuer.

Einkommensteuer

Der maximale Satz beträgt 20 Prozent auf das Nettoeinkommen nach Abzügen. Über die Grenzsteuersatz-Methode zahlen niedrigere Einkommen weniger.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Eine Kapitalertragsteuer gibt es nicht.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne unterliegen keiner CGT und folgen den allgemeinen Regeln.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das 2(1)(e)-Regime (High-Value Residency) richtet sich an vermögende Zuzügler. Auf die ersten 1,25 Mio. GBP Einkommen fallen 20 Prozent an, auf den überschießenden Teil nur 1 Prozent. Voraussetzungen sind unter anderem eine Mindeststeuer von 250.000 GBP pro Jahr, ein Welteinkommen über 1,25 Mio. GBP, nachweisliches Vermögen über 10 Mio. GBP und der Kauf oder die Anmietung einer hochwertigen Immobilie (Kauf ab 3,5 Mio. GBP für ein Haus bzw. 1,75 Mio. GBP für eine Wohnung).

Körperschaftsteuer

Standard 0 Prozent, 10 Prozent für regulierte Finanzdienstleister, 20 Prozent für Versorger, große Einzelhändler und Jersey-Immobilienerträge. Für sehr große multinationale Gruppen gilt die MCIT von 15 Prozent (Pillar Two).

Mehrwertsteuer

Statt einer MwSt gibt es eine Goods and Services Tax (GST) von 5 Prozent (Registrierungsschwelle 300.000 GBP).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es nicht, lediglich eine Probate Stamp Duty auf den Nachlass.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Sozialversicherung

Sozialbeiträge (Arbeitnehmer rund 6 Prozent, Arbeitgeber 6,5 Prozent) sowie ein Long-Term-Care-Beitrag von 1,5 Prozent, beide gedeckelt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2016
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung (Austausch ab 2027), erste Meldungen ab 2027
FATCA
IGA seit 2013
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet (kooperativ)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt (MCIT 15 % für große MNE) ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Substanzanforderungen (Economic Substance)
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für die Wohnsitzverlagerung nach Jersey bietet wohnsitzausland.com einen ausführlichen Länderguide. Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Länderguide Jersey auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Jersey versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Jersey. Der **maximale Satz beträgt 20 Prozent** auf das Nettoeinkommen nach Abzügen. Über die Grenzsteuersatz-Methode zahlen niedrigere Einkommen weniger.

Wann gilt in Jersey nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Jersey versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Der maximale Satz beträgt 20 Prozent auf das Nettoeinkommen nach Abzügen. Über die Grenzsteuersatz-Methode zahlen niedrigere Einkommen.

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