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Bangladesch

BD · BGDAsienStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Spitzensatz 25 % (Nichtansässige 30 %)Vermögensbezogener ZuschlagKrypto verbotenDevisenkontrollen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)25 % (Nichtansässige 30 %)
Körperschaftsteuer27,5 % (börsennotiert 22,5 %)
Mehrwertsteuer15 %
Kapitalertragsteuer15 %
VermögensteuerZuschlag bei hohem Nettovermögen
ErbschaftsteuerKeine
Steuerjahr1. Juli bis 30. Juni
WährungBDT

Mitgliedschaften in Staatenbünden

BIMSTECBRICSCommonwealth

Überblick

Bangladesch ist ein bevölkerungsreiches Schwellenland und für vermögende Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum kein Zielland. Der Spitzensteuersatz für Ansässige liegt bei 25 Prozent (Nichtansässige pauschal 30 Prozent), die Körperschaftsteuer bei 27,5 Prozent, die Mehrwertsteuer bei 15 Prozent. Hinzu kommen ein vermögensbezogener Zuschlag, Devisenkontrollen und ein Kryptoverbot.

Steuerpflicht in Bangladesch: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Bangladesch unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig bist du bei einem Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr. Nichtansässige (ohne bangladeschische Staatsangehörigkeit) werden pauschal mit 30 Prozent besteuert.

Steuerlich ansässig bist du bei einem Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr. Nichtansässige (ohne bangladeschische Staatsangehörigkeit) werden pauschal mit 30 Prozent besteuert.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent. Auf die reguläre Steuer wird bei hohem Nettovermögen ein Zuschlag (Surcharge) erhoben.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 15 Prozent; für Börsengewinne gelten gesonderte Regeln.

Krypto-Steuern

Krypto ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, der Handel wird von der Zentralbank untersagt. Einordnung steht im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 27,5 Prozent (börsennotierte Gesellschaften 22,5 Prozent). In Sonderwirtschaftszonen bestehen Steuerbefreiungen (tax holidays).

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 15 Prozent, mit reduzierten Sätzen für bestimmte Güter.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine klassische Erbschaftsteuer besteht nicht.

Vermögensteuer

Eine eigenständige Vermögensteuer gibt es nicht, jedoch den Surcharge auf die Einkommensteuer bei hohem Nettovermögen.

Sozialversicherung

Ein flächendeckendes staatliches Sozialversicherungssystem nach europäischem Muster besteht nicht.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Bangladesch nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen. Es bestehen Devisenkontrollen.

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Bangladesch versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Bangladesch. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von **25 Prozent**. Auf die reguläre Steuer wird bei **hohem Nettovermögen ein Zuschlag (Surcharge)** erhoben.

Wann gilt in Bangladesch nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Bangladesch versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent. Auf die reguläre Steuer wird bei hohem Nettovermögen ein Zuschlag (Surcharge).

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