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🇧🇳

Brunei

BN · BRNAsienStand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
Keine EinkommensteuerKeine Kapitalertrag-, Erbschaft- und VermögensteuerKeine MehrwertsteuerEU Graue Liste (Annex II)Schwer zugänglich (Scharia, kein eigenständiger Zuzug)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)Keine Einkommensteuer
Körperschaftsteuer18,5 % (Öl und Gas 55 %)
MehrwertsteuerKeine
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungBND (an SGD gekoppelt)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

ASEANRCEPCPTPPAPECCommonwealth

Überblick

Brunei ist ein erdölreiches Sultanat in Südostasien mit einem der niedrigsten Steuerprofile der Welt: keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer und keine Mehrwertsteuer.

So attraktiv das Steuerprofil klingt, so eingeschränkt ist die praktische Zugänglichkeit: Der Zuzug für Ausländer erfolgt fast ausschließlich über eine Beschäftigung, ein eigenständiger Wohnsitznachzug ist kaum möglich. Hinzu kommen das islamische Recht (Scharia) und die Stellung auf der grauen EU-Liste.

Steuerpflicht in Brunei: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Brunei unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Brunei erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus. Anknüpfungspunkte bestehen nur aufenthaltsrechtlich sowie für die Körperschaftsteuer; eine Residenz oder Einbürgerung per Investment ist nicht vorgesehen.

Brunei erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus. Anknüpfungspunkte bestehen nur aufenthaltsrechtlich sowie für die Körperschaftsteuer; eine Residenz oder Einbürgerung per Investment ist nicht vorgesehen.

Einkommensteuer

Es gibt keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeits-, Kapital- oder sonstige Einkünfte.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern

Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer sind private Kryptogewinne grundsätzlich nicht steuerbar. Details stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 18,5 Prozent. Für Öl- und Gasunternehmen gilt ein Sondersatz von 55 Prozent. Kleinstunternehmen (Umsatz unter 1 Million BND) sind befreit.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine Umsatzsteuer. Verbrauchsabgaben bestehen auf bestimmte Güter wie Tabak, Alkohol und Fahrzeuge.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer.

Sozialversicherung

Arbeitgeber zahlen Beiträge zum Employees Trust Fund und zur ergänzenden Altersvorsorge für lokale Beschäftigte.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Brunei nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil und hat ein FATCA-Abkommen. Es steht auf der grauen EU-Liste (Annex II). Für Gesellschaften gelten Economic-Substance-Anforderungen.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2021
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Graue Liste (Annex II)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Economic Substance
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant.

Länderguide Brunei auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Brunei versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Brunei. Es gibt **keine persönliche Einkommensteuer** auf Arbeits-, Kapital- oder sonstige Einkünfte.

Wann gilt in Brunei nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Brunei versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeits-, Kapital- oder sonstige.

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