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Japan

JP · JPNOstasienStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Welteinkommen (ab Jahr 5)Hohe Gesamtbelastung (~55 %)5-Jahres-NPR-Fenster (Remittance)Krypto bis 55 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)45 % national + 2,1 % Zuschlag + 10 % kommunal (~55 %)
Körperschaftsteuerca. 30 % (effektiv)
Mehrwertsteuer10 % (Verbrauchsteuer)
Kapitalertragsteuer20,315 % (börsennotierte Wertpapiere)
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuerbis 55 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungJapanischer Yen (JPY)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

RCEPCPTPPAPECG20

Überblick

Japan zählt zu den am höchsten besteuernden Ländern der Welt: Die kombinierte Spitzenbelastung erreicht rund 55 Prozent (national plus Zuschlag plus kommunal), Krypto-Gewinne werden mit bis zu 55 Prozent besteuert, die Erbschaftsteuer reicht bis 55 Prozent. Als Wohnsitzland für vermögende DACH-Auswanderer ist es damit kein Ziel, abgesehen von einem nützlichen Fenster für Neuzuzügler.

Das System kombiniert eine progressive nationale Einkommensteuer (5-45 Prozent) mit einem Wiederaufbauzuschlag (2,1 Prozent) und einer kommunalen Einwohnersteuer (rund 10 Prozent). Die Körperschaftsteuer liegt effektiv bei rund 30 Prozent, die Verbrauchsteuer bei 10 Prozent.

Steuerpflicht in Japan: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Japan unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz (jūsho) in Japan oder einen durchgehenden Aufenthalt von mindestens einem Jahr. Wer kein japanischer Staatsbürger ist und in den letzten zehn Jahren höchstens fünf Jahre ansässig war, gilt als Non-Permanent Resident und wird nur auf japanische Quelle plus das nach Japan überwiesene Auslandseinkommen besteuert.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz (jūsho) in Japan oder einen durchgehenden Aufenthalt von mindestens einem Jahr. Wer kein japanischer Staatsbürger ist und in den letzten zehn Jahren höchstens fünf Jahre ansässig war, gilt als Non-Permanent Resident und wird nur auf japanische Quelle plus das nach Japan überwiesene Auslandseinkommen besteuert. Permanent Residents werden auf das Welteinkommen besteuert.

Einkommensteuer

Die nationale Einkommensteuer ist progressiv von 5 bis 45 Prozent (sieben Stufen), zuzüglich 2,1 Prozent Wiederaufbauzuschlag und 10 Prozent kommunaler Einwohnersteuer. Die kombinierte Spitzenbelastung liegt bei rund 55 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Gewinne aus börsennotierten Wertpapieren werden pauschal mit 20,315 Prozent besteuert. Immobiliengewinne werden je nach Haltedauer mit rund 39,63 Prozent (kurzfristig) oder 20,315 Prozent (langfristig) besteuert.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne gelten als sonstige Einkünfte und werden mit dem progressiven Tarif (bis 55 Prozent) besteuert, ohne die Vorzugsbehandlung börsennotierter Wertpapiere.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das relevante Fenster ist der Non-Permanent-Resident-Status: In den ersten fünf von zehn Jahren wird Auslandseinkommen nur besteuert, soweit es nach Japan überwiesen wird. Auslandseinkünfte, die im Ausland verbleiben, sind in dieser Zeit steuerfrei.

Körperschaftsteuer

Die effektive Körperschaftsteuer liegt bei rund 30 Prozent (national 23,2 Prozent plus lokale Zuschläge), ab April 2026 kommt ein Verteidigungszuschlag von 4 Prozent hinzu. Für KMU gelten ermäßigte Sätze.

Mehrwertsteuer

Die Verbrauchsteuer (Shohizei) liegt bei 10 Prozent (ermäßigt 8 Prozent auf Lebensmittel).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer ist progressiv und reicht bis 55 Prozent, einer der höchsten Sätze weltweit.

Vermögensteuer

Eine laufende Vermögensteuer gibt es nicht.

Sozialversicherung

Beiträge zu Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Shakai Hoken), rund 15 Prozent Arbeitnehmeranteil.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Vorbereitung
FATCA
Model-1-IGA seit 2013
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ab 2024 (IIR) ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
CFC- und Verrechnungspreisregeln
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Japan versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Japan. Die nationale Einkommensteuer ist progressiv von **5 bis 45 Prozent** (sieben Stufen), zuzüglich **2,1 Prozent** Wiederaufbauzuschlag und **10 Prozent** kommunaler Einwohnersteuer. Die kombinierte Spitzenbelastung liegt bei rund **55 Prozent**.

Wann gilt in Japan nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Japan versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die nationale Einkommensteuer ist progressiv von 5 bis 45 Prozent (sieben Stufen), zuzüglich 2,1 Prozent Wiederaufbauzuschlag und 10 Prozent kommunaler Einwohnersteuer. Die kombinierte.

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