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Steueratlas/Länder/Vereinigte Arabische Emirate
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Vereinigte Arabische Emirate

AE · ARENaher Osten (Golf)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
5/5
0 % Einkommensteuer9 % Körperschaftsteuer (0 % unter AED 375k / Freezone)90-Tage-Steueransässigkeit für HNWIs15 % Mindeststeuer für Großkonzerne (DMTT)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 %
Körperschaftsteuer9 % (0 % < AED 375.000 / Freezone-Qualifikation)
Mehrwertsteuer5 %
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalender- oder Geschäftsjahr
WährungDirham (AED, USD-gekoppelt)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

GCCOPECG20

Überblick

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind das Flaggschiff der Nullsteuer-Zuzugswelt: 0 Prozent Einkommensteuer auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne, dazu eine niedrige Körperschaftsteuer von 9 Prozent (0 Prozent unter AED 375.000 oder für Freezone-Qualifikationseinkommen), eine VAT von nur 5 Prozent und keinerlei Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer. Der USD-gekoppelte Dirham, Weltklasse-Infrastruktur und eine schnelle 90-Tage-Steueransässigkeit für mobile HNWIs machen das Paket komplett.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (Hauptstadt Abu Dhabi, größte Stadt Dubai) sind eine Föderation von sieben Emiraten am Persischen Golf. Die Währung ist der Dirham (AED), fest an den US-Dollar gekoppelt (~3,6725). Kernsätze: Einkommensteuer 0 Prozent, Körperschaftsteuer 9 Prozent, VAT 5 Prozent.

Steuerpflicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in den Vereinigten Arabischen Emiraten unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird über drei alternative Tests ausgelöst (Cabinet Decision 85/2022, Ministerial Decision 27/2023): (a) der Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen liegt in den VAE; ODER (b) ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in rollierenden 12 Monaten; ODER (c) ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen in rollierenden 12 Monaten, kombiniert mit.

Die Ansässigkeit wird über drei alternative Tests ausgelöst (Cabinet Decision 85/2022, Ministerial Decision 27/2023): (a) der Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen liegt in den VAE; ODER (b) ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in rollierenden 12 Monaten; ODER (c) ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen in rollierenden 12 Monaten, kombiniert mit VAE-/GCC-Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel und einer ständigen Wohnstätte oder Beschäftigung/Geschäft in den VAE. Der 90-Tage-Weg ist der strategisch wertvollste für international mobile HNWIs. Für ein DBA-taugliches Ansässigkeitszertifikat (TRC) verlangt die Steuerbehörde allerdings 183 Tage.

Der Umfang ist dabei fast nebensächlich: Auf persönliches Einkommen fällt ohnehin keine Steuer an.

Einkommensteuer

Es gibt keine Einkommensteuer (0 Prozent) auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne natürlicher Personen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne von Privatpersonen unterliegen keiner Einkommen- oder Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Für mobile HNWIs zentral ist der 90-Tage-Weg zur Steueransässigkeit (mit Aufenthaltstitel plus Wohnstätte oder Geschäft), der viel Zeit außerhalb der VAE erlaubt. Der Zugang läuft über Aufenthaltstitel wie das Golden Visa (10 Jahre). Eine Staatsbürgerschaft per Investment gibt es hingegen nicht.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 9 Prozent auf Gewinne über AED 375.000 (darunter 0 Prozent). Small Business Relief erlaubt bis Ende 2026 bei einem Umsatz unter AED 3 Mio. die Behandlung als steuerlich einkommenslos. In den Freezones gilt für qualifizierendes Einkommen (QFZP) weiterhin 0 Prozent, allerdings unter engeren Bedingungen als oft vermarktet. Für Konzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz greift seit 2025 eine inländische Mindeststeuer (DMTT) von 15 Prozent (Pillar Two).

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 5 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung, erste Meldungen ab 2026
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
2024 von grauer Liste entfernt
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ja (DMTT 15 % seit 2025) ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Wirtschaftliche Substanz (ESR); 90/183-Tage-Ansässigkeit
Transparenzregister
Ja (UBO)
Sanktionen
Eigenes Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für vermögende, international mobile Personen sind die VAE das erste Zielland: 0 Prozent Einkommensteuer, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, nur 9 Prozent Körperschaftsteuer (0 Prozent unter der Schwelle oder in Freezones), 5 Prozent VAT, ein USD-gekoppelter Dirham, exzellente Infrastruktur und eine schnelle 90-Tage-Steueransässigkeit. Gegenzurechnen sind die 15-Prozent-Mindeststeuer für Großkonzerne, die engeren Freezone-Regeln und die fehlende Staatsbürgerschaftsoption.

Unser Fazit: Grün, Spitzenwert. 0 Prozent Einkommensteuer, 9 Prozent KSt (0 Prozent in Freezones), schnelle Ansässigkeit. Das Flaggschiff-Zielland.

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Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in den Vereinigten Arabischen Emiraten versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Es gibt **keine Einkommensteuer** (0 Prozent) auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne natürlicher Personen.

Wann gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Vereinigten Arabischen Emiraten versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Es gibt keine Einkommensteuer (0 Prozent) auf Löhne, Freelance-Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne natürlicher.

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