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🇹🇭

Thailand

TH · THAAsien (Südostasien)Stand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
Lifestyle-Klassiker für DACHLTR-Visum: Auslandseinkommen freiVAT nur 7 %Remittance-Regel seit 2024

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 35 %
Körperschaftsteuer20 %
Mehrwertsteuer7 %
Kapitalertragsteuerim Einkommen (Börse TH steuerfrei)
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuer5 bis 10 % (über 100 Mio. THB)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungThailändischer Baht (THB)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

APECASEANBIMSTECBRICSRCEP

Überblick

Thailand ist einer der beliebtesten Auswanderungs- und Ruhestandsstandorte für den DACH-Raum, und zugleich ein Land mit einer wichtigen Steueränderung. Seit dem 1. Januar 2024 ist Auslandseinkommen steuerpflichtig, sobald es nach Thailand überwiesen wird, unabhängig vom Verdienstjahr. Das alte Schlupfloch (Einkommen erst im Folgejahr steuerfrei einführen) ist damit geschlossen. Offshore gehaltenes Einkommen bleibt unbesteuert, und das LTR-Visum befreit qualifizierte Auslandseinkommen weiterhin vollständig.

Das Königreich Thailand (Hauptstadt Bangkok) ist eine südostasiatische Volkswirtschaft mit niedrigen Lebenshaltungskosten und einer großen Auswanderer-Community. Die Währung ist der Thailändische Baht (THB). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, VAT 7 Prozent.

Steuerpflicht in Thailand: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Thailand unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr (die Tage müssen nicht zusammenhängen). Residenten werden auf thailändische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf Auslandseinkommen, sobald sie es nach Thailand überweisen (Remittance-Prinzip). Nicht-Residenten werden nur auf thailändische Quelle besteuert.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr (die Tage müssen nicht zusammenhängen). Residenten werden auf thailändische Quelleneinkünfte besteuert sowie auf Auslandseinkommen, sobald sie es nach Thailand überweisen (Remittance-Prinzip). Nicht-Residenten werden nur auf thailändische Quelle besteuert.

Einkommensteuer

Progressiv von 0 Prozent (bis 150.000 THB) bis 35 Prozent (über 5 Mio. THB).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalgewinne werden grundsätzlich als Einkommen behandelt (und als Auslandseinkommen von der Remittance-Regel erfasst). Gewinne aus thailändischen börsennotierten Aktien (SET) sind für Privatpersonen steuerfrei.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne werden als Einkommen behandelt; Auslandseinkünfte fallen unter die Remittance-Regel.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das Long-Term-Resident-Visum (LTR) ist der zentrale Hebel: Qualifizierte Kategorien (Wealthy Pensioner, Work-from-Thailand Professional, Highly Skilled Professional) erhalten eine vollständige Befreiung qualifizierter Auslandseinkommen bzw. einen ermäßigten Satz von 17 Prozent für hochqualifizierte Beschäftigung. Für die Remittance-Regel gilt zudem: Vor 2024 erzieltes Einkommen bleibt bei Überweisung steuerfrei (mit Nachweis), und in Jahren ohne Ansässigkeit (unter 180 Tagen) überwiesene Beträge sind unbelastet.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 7 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaftsteuer wird mit 5 Prozent (Aszendenten/Deszendenten) bzw. 10 Prozent (andere) auf den Teil des Nachlasses über 100 Mio. THB erhoben. Es gibt keine Vermögensteuer.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten Beiträge zur Social Security; die Beiträge sind im internationalen Vergleich niedrig.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Prüfung
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Konform
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Umsetzung
Wirtschaftliche Substanz
180-Tage-Anknüpfung; Remittance-Basis für Auslandseinkommen
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe bleibt Thailand ein starker Lifestyle-Standort, ist aber nach 2024 kein steuerfreier Selbstläufer mehr. Die Remittance-Regel macht überwiesenes Auslandseinkommen steuerpflichtig (PIT bis 35 Prozent), während offshore gehaltenes Einkommen unbesteuert bleibt. Das LTR-Visum ist der entscheidende Hebel, weil es qualifizierte Auslandseinkommen vollständig befreit. VAT von nur 7 Prozent, KSt 20 Prozent und niedrige Lebenshaltung sprechen für das Land; die laufende Reformunsicherheit (die vorgeschlagene Zwei-Jahres-Ausnahme ist Stand Juni 2026 nicht in Kraft) und CRS sind die Caveats. Mit LTR-Visum und sauberer Remittance-Planung ist Thailand weiterhin sehr attraktiv.

Unser Fazit: Gelb. DACH-Lifestyle-Klassiker mit niedrigen Unternehmens- und Verbrauchsteuern; das LTR-Visum macht den Unterschied. Die Remittance-Regel verlangt seit 2024 echte Planung.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

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Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Thailand versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Thailand. Progressiv von **0 Prozent (bis 150.000 THB) bis 35 Prozent** (über 5 Mio. THB).

Wann gilt in Thailand nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Thailand versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv von 0 Prozent (bis 150.000 THB) bis 35 Prozent (über 5 Mio..

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