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🇨🇾

Zypern

CY · CYPEuropa (EU)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
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Non-Dom: 0 % auf Auslandsdividenden/-zinsen (17-27 J.)60-Tage-Ansässigkeit für mobile HNWIsKeine Vermögen-/Erbschaft-/SchenkungsteuerKörperschaftsteuer 2026 auf 15 % angehoben

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0-35 % (Non-Dom: 0 % auf Auslandsdividenden/-zinsen)
Körperschaftsteuer15 % (IP-Box eff. ~3 %)
Mehrwertsteuer19 %
Kapitalertragsteuer0 % auf Wertpapiere (20 % nur zyprische Immobilien)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEuro (EUR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CommonwealthEUEuroparatEWR

Überblick

Zypern ist das EU-Non-Dom-Flaggschiff: Nicht-domizilierte Steuerresidenten zahlen 17 Jahre lang 0 Prozent auf ausländische Dividenden und Zinsen (ab 2026 zweimal um fünf Jahre verlängerbar, also bis zu 27 Jahre), die 60-Tage-Regel ermöglicht die Ansässigkeit für hochmobile HNWIs, Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere sind steuerfrei (0 Prozent), und es gibt keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Dazu EU-Mitgliedschaft, Schengen, Euro und ein englischsprachiges, common-law-geprägtes Umfeld.

Die Republik Zypern (Hauptstadt Nikosia) ist EU-Mitglied im östlichen Mittelmeer. Die Währung ist der Euro. Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 15 Prozent, VAT 19 Prozent, dazu die Non-Dom-Befreiung auf Auslandsdividenden und -zinsen.

Steuerpflicht in Zypern: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Zypern unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird über zwei Wege ausgelöst: die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel.

Die Ansässigkeit wird über zwei Wege ausgelöst: die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel. Die 60-Tage-Regel (2026 vereinfacht) verlangt 60 Tage in Zypern plus eine ständige Wohnstätte plus ein Geschäft, eine Beschäftigung oder ein Direktorat in Zypern, und dass man nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat verbringt (die frühere Bedingung „nirgends sonst ansässig" ist entfallen; Doppelansässigkeit wird über DBA-Tie-Breaker gelöst). Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, wobei die Non-Dom-Regelung ausländische Dividenden und Zinsen effektiv freistellt.

Einkommensteuer

Progressiv von 0 Prozent bis 35 Prozent: 0 Prozent bis 22.000 Euro (Freibetrag 2026 angehoben), dann 20 Prozent / 25 Prozent / 30 Prozent und 35 Prozent über 72.000 Euro. Arbeits-, Selbständigen- und zyprisches Geschäftseinkommen unterliegen diesen Sätzen; die Non-Dom-Befreiung gilt hierfür nicht.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere sind für Privatpersonen steuerfrei (0 Prozent). Die 20-Prozent-Kapitalgewinnsteuer trifft nur zyprische Immobilien (und Anteile an entsprechenden Immobiliengesellschaften).

Krypto-Steuern

Ab 2026 gilt ein dediziertes Krypto-Regime mit 8 Prozent.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das Kernregime ist der Non-Dom-Status: Nicht-domizilierte Steuerresidenten (fast jeder, der neu zuzieht und in den letzten 17 von 20 Jahren nicht zyprisch steueransässig war) sind 17 Jahre von der Special Defence Contribution (SDC) auf ausländische Dividenden und Zinsen befreit (0 Prozent). Ab 2026 lässt sich die Befreiung zweimal um fünf Jahre verlängern (je 250.000 Euro), also auf bis zu 27 Jahre. Effektiv bleibt für Non-Doms auf Auslandsdividenden nur die GESY/GHS-Abgabe von 2,65 Prozent (gedeckelt). Ergänzend gibt es eine 50-Prozent-Einkommensteuerbefreiung für neue Anstellungen über 55.000 Euro (17 Jahre) und einen 5-Prozent-Pauschalsatz auf ausländische Renten über 5.000 Euro.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wurde 2026 von 12,5 Prozent auf 15 Prozent angehoben (Pillar Two). Über die IP-Box (80 Prozent Befreiung qualifizierender Gewinne) sinkt die Effektivlast auf rund 3 Prozent; hinzu kommen die Beteiligungsbefreiung und der Notional Interest Deduction.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 19 Prozent (ermäßigt 9 Prozent und 5 Prozent).

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögen-, keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2016
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung, erste Meldungen ab 2026
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Mitglied
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
EU-Mitglied
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Ja (KSt auf 15 % angehoben) ab 2026
Wirtschaftliche Substanz
183-Tage- oder 60-Tage-Regel; Non-Dom-Erklärung
Transparenzregister
Ja
Sanktionen
EU-Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für unternehmerische, dividenden- und kapitalorientierte DACH-Auswanderer ist Zypern eines der stärksten EU-Ziele: die typische Struktur aus zyprischer Ltd, niedrigem Gehalt und Dividenden führt für Non-Doms zu einer effektiven Belastung der Ausschüttungen von rund 2,65 Prozent, Wertpapiergewinne bleiben steuerfrei, es gibt keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer, und die 60-Tage-Regel erlaubt einen mobilen Lebensstil bei voller EU- und Schengen-Zugehörigkeit. Gegenzurechnen sind die 2026 auf 15 Prozent angehobene Körperschaftsteuer, die weiterhin bis 35 Prozent reichende Besteuerung von Arbeitseinkommen und die GESY-Abgabe.

Unser Fazit: Grün. EU-Non-Dom-Flaggschiff mit 0 Prozent auf Auslandsdividenden/-zinsen (17 bis 27 Jahre), 60-Tage-Ansässigkeit und ohne Vermögen-/Erbschaftsteuer. Die KSt-Anhebung auf 15 Prozent ist der einzige Wermutstropfen.

Videos

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Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Zypern versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Zypern. Progressiv von **0 Prozent bis 35 Prozent**: 0 Prozent bis **22.000 Euro** (Freibetrag 2026 angehoben), dann 20 Prozent / 25 Prozent / 30 Prozent und **35 Prozent über 72.000 Euro**. Arbeits-, Selbständigen- und zyprisches Geschäftseinkommen unterliegen diesen Sätzen; die Non-Dom-Befreiung gilt hierfür nicht.

Wann gilt in Zypern nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Zypern versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv von 0 Prozent bis 35 Prozent: 0 Prozent bis 22.000 Euro (Freibetrag 2026 angehoben), dann 20 Prozent / 25 Prozent / 30 Prozent und 35 Prozent über 72.000 Euro. Arbeits-, Selbständigen- und.

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