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Steueratlas/Länder/Montserrat
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Montserrat

MS · MSRKaribikStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Keine CGT/Erbschaft-/VermögensteuerVulkan-Sperrzone / winzige WirtschaftEinkommensteuer bis 40 %Kein praktisches Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)5 bis 40 %
Körperschaftsteuer20 %
MehrwertsteuerKeine (Zölle + Verbrauchsteuer)
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungOstkaribischer Dollar (XCD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

OECSCARICOM

Überblick

Montserrat ist ein britisches Überseegebiet in der Karibik mit einer Einkommensteuer von 5 bis 40 Prozent, einer Körperschaftsteuer von 20 Prozent und keiner Mehrwertsteuer. Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer gibt es nicht. Für die Zielgruppe ist die Insel dennoch kein praktisches Ziel: Seit dem Vulkanausbruch der 1990er ist der Süden inklusive der früheren Hauptstadt Plymouth Sperrzone, die Wirtschaft ist winzig.

Montserrat (Verwaltungssitz Brades/Little Bay) ist ein britisches Überseegebiet. Die Währung ist der Ostkaribische Dollar (XCD). Kernsätze: Einkommensteuer 5 bis 40 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, keine Mehrwertsteuer.

Steuerpflicht in Montserrat: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Montserrat unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Residenten werden auf ihr Einkommen besteuert, Nicht-Residenten auf Quelle aus Montserrat.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Residenten werden auf ihr Einkommen besteuert, Nicht-Residenten auf Quelle aus Montserrat.

Einkommensteuer

Progressiv von 5 Prozent bis 40 Prozent mit einem jährlichen Freibetrag von XCD 18.000.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern

Mangels Kapitalertragsteuer werden private Krypto-Gewinne nicht gesondert besteuert.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent. IBCs sind für 25 Jahre steuerfrei (Offshore-Sektor).

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer; erhoben werden Zölle und eine Verbrauchsteuer auf Importe.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Die Immobiliensteuer beträgt 0,05 Prozent (Grund) bzw. 0,025 Prozent (Gebäude).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Ja seit 2014
FATF-Liste
Über UK-Rahmen
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Wohnsitz-/183-Tage-Anknüpfung
Transparenzregister
Ja (UK-Rahmen)
Sanktionen
UK-Regime

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Montserrat ist für die Zielgruppe kein praktisches Ziel: Zwar fehlen Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer, doch die Einkommensteuer bis 40 Prozent, die winzige Wirtschaft und die Vulkan-Sperrzone im Süden sprechen klar dagegen.

Unser Fazit: Rot. Keine Kapitalertrag-/Erbschaftsteuer, aber Einkommensteuer bis 40 Prozent und kaum tragfähige Infrastruktur. Kein praktisches Auswanderungsziel.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Montserrat versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Montserrat. Progressiv von **5 Prozent bis 40 Prozent** mit einem jährlichen Freibetrag von **XCD 18.000**.

Wann gilt in Montserrat nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Montserrat versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv von 5 Prozent bis 40 Prozent mit einem jährlichen Freibetrag von XCD.

Persönliche Beratung

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