Überblick
Mauritius gehört zu den stärksten Zielen dieses Atlas. Der Inselstaat erhebt keine Kapitalertragsteuer (0 Prozent auf Aktien, Immobilien und Krypto), keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer, und die Einkommensteuer ist seit der Reform 2025 niedrig und einfach: 0 Prozent bis 500.000 MUR, 10 Prozent bis 1 Mio., 20 Prozent darüber. Besonders relevant: Auslandseinkommen ist nur steuerpflichtig, soweit es nach Mauritius überwiesen wird (Remittance-Logik). Dazu kommen mehrere klare Aufenthaltswege bis zum neuen Golden Visa, ein stabiles englisch- und französischsprachiges Umfeld und die Streichung von FATF- und EU-Listen.
Die Republik Mauritius (Hauptstadt Port Louis) ist eines der größten Finanzzentren Afrikas, demokratisch und wirtschaftlich frei. Kernsätze: Einkommensteuer 0 / 10 / 20 Prozent, Körperschaftsteuer 15 Prozent, Mehrwertsteuer 15 Prozent.
Steuerpflicht in Mauritius: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Mauritius unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig ist, wer in Mauritius domiziliert ist, sich 183 Tage oder mehr im Steuerjahr dort aufhält oder über drei Jahre 270 Tage oder mehr. Ansässige unterliegen grundsätzlich der Welteinkommensbesteuerung, Auslandseinkommen jedoch nur, soweit es nach Mauritius überwiesen (remittiert) wird.
Ansässig ist, wer in Mauritius domiziliert ist, sich 183 Tage oder mehr im Steuerjahr dort aufhält oder über drei Jahre 270 Tage oder mehr. Ansässige unterliegen grundsätzlich der Welteinkommensbesteuerung, Auslandseinkommen jedoch nur, soweit es nach Mauritius überwiesen (remittiert) wird. Lokale Ausgaben über eine ausländische Karte gelten nicht als Überweisung, und für im Ausland bereits versteuerte und nach Mauritius eingezahlte Mittel gilt unter Nachweis eine Befreiung.
Einkommensteuer
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein einfacher Dreistufentarif: 0 Prozent bis 500.000 MUR, 10 Prozent bis 1 Mio. MUR, 20 Prozent darüber. Die frühere Solidaritätsabgabe wurde abgeschafft; für sehr hohe Einkommen wurde mit dem Finance Act 2025 eine Fair Share Contribution eingeführt (vor Druck prüfen).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer in Mauritius: Gewinne aus Aktien, Anleihen, Immobilien, Unternehmensverkäufen und Kryptowährungen sind mit 0 Prozent unbelastet, für Ansässige wie Nicht-Ansässige. Vorsicht nur bei gewerblichem Handel: Wer systematisch kauft und verkauft, kann als Händler eingestuft und mit Einkommensteuer belegt werden.
Krypto-Steuern
Veräußerungsgewinne aus Krypto fallen unter die 0-Prozent-Kapitalertragsteuer, solange kein gewerblicher Handel vorliegt.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Mauritius bietet mehrere klare Aufenthaltswege: das neue Golden Visa (Investition ab 1 Mio. USD in hochwertige Sektoren, 2 Jahre, danach Daueraufenthalt), die Occupation Permit (Investor/Selbständiger/Fachkraft, ab rund 50.000 USD), den Retired-Non-Citizen-Aufenthalt (ab 50 Jahren, rund 40.000 USD Jahreseinkommen) sowie Wohnsitz über Immobilienprogramme (IRS/RES/PDS ab rund 375.000 USD) und ein kostenloses Premium Travel Visa für Ortsunabhängige. Daueraufenthalt führt nach sieben Jahren zur Einbürgerungsfähigkeit.
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent, für Exporteure 3 Prozent. Global-Business-Gesellschaften (GBL) erreichen über die 80-Prozent-Teilbefreiung einen effektiven Satz von rund 3 Prozent auf bestimmte Auslandseinkünfte (etwa Auslandsdividenden). Für große multinationale Konzerne gilt eine QDMTT (Pillar Two).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 15 Prozent.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Mauritius erhebt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht.
Sozialversicherung
Beiträge fließen in das CSG-/NSF-System; die Belastung ist im Vergleich zu DACH moderat.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für vermögende DACH-Zuzügler ist Mauritius ein Premium-Ziel: keine Kapitalertragsteuer, keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer, niedrige und einfache Einkommensteuer (max. 20 Prozent) und die Remittance-Logik, mit der außerhalb von Mauritius belassenes Auslandseinkommen unbelastet bleibt. Dazu kommen klare, gestufte Aufenthaltswege bis zum Golden Visa, ein stabiles, mehrsprachiges Umfeld und die Streichung von FATF- und EU-Listen. Zu beachten sind die neue Fair Share Contribution für Spitzenverdiener, die Tatsache, dass eine Überweisung nach Mauritius Steuer auslösen kann, und die Lage im Indischen Ozean (Flugzeit nach Europa).
Unser Fazit: Gelb im oberen Bereich. Eines der saubersten Niedrigsteuer-Ziele für Vermögende, die mit der Remittance-Logik und der Distanz nach Europa arbeiten können. Wer Kapitalgewinne realisiert oder Auslandseinkommen offshore belässt, ist hier exzellent aufgehoben.
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