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Steueratlas/Länder/China
🇨🇳

China

CN · CHNOstasienStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
1/5
Weltweite SteuerpflichtSpitzensatz 45 %KapitalverkehrskontrollenSechs-Jahres-Regel für Zuzügler

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)45 %
Körperschaftsteuer25 % (Ermäßigungen bis 15 %, Kleinstbetriebe effektiv 5 %)
Mehrwertsteuer13 % / 9 % / 6 %
Kapitalertragsteuer20 % (börsennotierte A-Aktien faktisch befreit)
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungRenminbi / Yuan (CNY)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

RCEPSCOAPECBRICSG20

Überblick

China kombiniert eine progressive Einkommensteuer von 3 bis 45 Prozent mit einer Körperschaftsteuer von 25 Prozent und einem mehrstufigen Mehrwertsteuersystem. Das neue Mehrwertsteuergesetz ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für vermögende Privatpersonen aus dem DACH-Raum ist China kein Wohnsitzland zur Steuergestaltung, sondern allenfalls ein temporärer Arbeitsort, der sorgfältig über die Aufenthaltsregeln gesteuert werden muss.

Steuerpflicht in China: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in China unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Du giltst als steuerlich ansässig, wenn du in China domiziliert bist oder dich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr im Land aufhältst. Ansässige unterliegen der weltweiten Besteuerung, Nichtansässige nur dem in China erzielten Einkommen.

Du giltst als steuerlich ansässig, wenn du in China domiziliert bist oder dich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr im Land aufhältst. Ansässige unterliegen der weltweiten Besteuerung, Nichtansässige nur dem in China erzielten Einkommen.

Für zugezogene Ausländer gibt es die Sechs-Jahres-Regel: Wer innerhalb eines Sechs-Jahres-Fensters in einem Jahr mehr als 30 zusammenhängende Tage das Land verlässt, setzt die Uhr für die Erfassung des Auslandseinkommens zurück.

Einkommensteuer

Das umfassende Einkommen wird über sieben Stufen von 3 bis 45 Prozent besteuert. Es gilt ein Standardabzug von CNY 60.000 pro Jahr sowie Sonderabzüge für Kinderbetreuung, Weiterbildung, Wohnkosten und Pflege von Angehörigen.

In den Sonderzonen Qianhai und Hainan ist der effektive Satz für qualifizierte Fachkräfte auf 15 Prozent gedeckelt.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen einem Pauschalsatz von 20 Prozent. Gewinne aus dem Handel mit börsennotierten A-Aktien an chinesischen Börsen sind für Privatanleger derzeit steuerbefreit. Gewinne aus Immobilienverkäufen werden mit 20 Prozent des Nettogewinns besteuert.

Krypto-Steuern

China hat den Handel mit und das Mining von Kryptowährungen seit September 2021 faktisch verboten. Identifizierte Gewinne würden als Vermögensübertragung mit 20 Prozent erfasst.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der reguläre Satz beträgt 25 Prozent. Reduzierte Sätze gelten für High-and-New-Technology-Enterprises (15 Prozent) und für Kleinstgewinnbetriebe, die bis Ende 2027 auf die ersten 3 Mio. RMB effektiv nur 5 Prozent zahlen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer kennt drei Sätze: 13 Prozent (Standard), 9 Prozent (Transport, Bau, Landwirtschaft) und 6 Prozent (Dienstleistungen). Kleinunternehmer zahlen bis Ende 2027 einen ermäßigten Satz von 1 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

China erhebt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht. Auf Immobilien wird je nach Stadt eine Grundsteuer erhoben.

Sozialversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Sozialversicherungsbeiträge, die Bemessungsgrundlage ist in der Regel auf 300 Prozent des regionalen Durchschnittslohns gedeckelt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Noch nicht verbindlich
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Vorbereitung
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Behördlich
Sanktionen
Keine umfassenden Sanktionen, jedoch zahlreiche sektorale US-Beschränkungen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in China versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in China. Das umfassende Einkommen wird über **sieben Stufen von 3 bis 45 Prozent** besteuert. Es gilt ein Standardabzug von **CNY 60.000 pro Jahr** sowie Sonderabzüge für Kinderbetreuung, Weiterbildung, Wohnkosten und Pflege von Angehörigen. In den Sonderzonen **Qianhai** und **Hainan** ist der effektive Satz für qualifizierte Fachkräfte auf **15 Prozent** gedeckelt.

Wann gilt in China nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in China versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Das umfassende Einkommen wird über sieben Stufen von 3 bis 45 Prozent besteuert. Es gilt ein Standardabzug von CNY 60.000 pro Jahr sowie Sonderabzüge für Kinderbetreuung, Weiterbildung, Wohnkosten.

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