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🇶🇦

Katar

QA · QATNaher OstenStand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
4/5
0 % Einkommensteuer auf GehälterKeine Vermögen- und ErbschaftsteuerKeine Mehrwertsteuer (5 % angekündigt)Residenzzugang restriktiver als VAE

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % (keine Steuer auf Löhne, Gehälter, Zulagen)
Körperschaftsteuer10 % (0 % bei vollständig katarischer/GCC-Eigentümerschaft)
MehrwertsteuerKeine; 5 % VAT im GCC-Rahmen angekündigt
Kapitalertragsteuer0 % für Privatpersonen; 10 % für Nicht-Ansässige auf katarische Quellen
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKatar-Riyal (QAR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

GCC

Überblick

Wer in Katar als Angestellter arbeitet, zahlt auf Gehalt, Lohn und Zulagen keine Einkommensteuer. Katar erhebt eine territoriale Besteuerung: Steuerpflichtig wird nur, wer qualifizierende Einkünfte aus katarischer Quelle erzielt, etwa als Selbständiger oder Unternehmer mit lokaler Geschäftstätigkeit. Für die meisten Zuzügler bedeutet das eine effektive Belastung des Erwerbseinkommens von null Prozent, kombiniert mit fehlender Vermögen-, Erbschaft- und Mehrwertsteuer. Der Haken liegt nicht im Steuerrecht, sondern im Zugang: Ein dauerhafter Aufenthaltstitel ist schwerer zu bekommen als in den VAE.

Katar finanziert seinen Staatshaushalt über Öl und das drittgrößte Erdgasvorkommen der Welt, nicht über die Besteuerung von Privatpersonen. Gängige Wege sind die Beschäftigung über einen lokalen Arbeitgeber, das Mustaqel-Visum für Unternehmer und Spezialisten sowie seit Februar 2026 zwei neue 10-Jahres-Aufenthaltskategorien. Eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist über einen Immobilienkauf ab QAR 3,65 Mio. möglich.

Steuerpflicht in Katar: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Katar unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Nach dem katarischen Steuergesetz gilt eine natürliche Person als ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Jahres in Katar aufhält, oder wenn Katar ihr ständiger Wohnsitz beziehungsweise Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Eine Tax Residency Certificate (TRC) wird über das Dhareeba-Portal beantragt.

Nach dem katarischen Steuergesetz gilt eine natürliche Person als ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Jahres in Katar aufhält, oder wenn Katar ihr ständiger Wohnsitz beziehungsweise Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Eine Tax Residency Certificate (TRC) wird über das Dhareeba-Portal beantragt. Wichtig: Die katarische Ansässigkeit allein beendet nicht automatisch die deutsche, österreichische oder schweizerische Steuerpflicht.

Einkommensteuer

Auf Gehälter, Löhne und Zulagen von Angestellten wird keine Einkommensteuer erhoben. Steuerpflichtig wird nur, wer eine Aktivität in Katar ausübt und daraus qualifizierende Einkünfte aus katarischer Quelle erzielt. Selbständige mit lokaler Geschäftstätigkeit unterliegen damit faktisch dem 10-Prozent-Satz der Unternehmensbesteuerung.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Für Privatpersonen sind Veräußerungsgewinne aus Immobilien und Wertpapieren steuerfrei, sofern die Vermögenswerte nicht zum Betriebsvermögen einer steuerpflichtigen Aktivität gehören. Dividenden und Bankzinsen von Privatpersonen ohne steuerpflichtige Aktivität bleiben ebenfalls unbesteuert. Für Nicht-Ansässige fallen auf Veräußerungsgewinne mit katarischer Quelle 10 Prozent an.

Krypto-Steuern

Private Krypto-Gewinne werden in Katar mangels Einkommensteuer auf Privatpersonen regelmäßig nicht belastet.

Krypto-Steuern im Detail

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Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (CIT) beträgt einheitlich 10 Prozent. Vollständig von katarischen oder GCC-Staatsangehörigen gehaltene Gesellschaften zahlen 0 Prozent. Sonderregime existieren im Qatar Financial Centre (QFC), im Qatar Science and Technology Park (QSTP) und in den Freizonen der Qatar Free Zones Authority, wo Tax Holidays von bis zu 20 Jahren möglich sind.

Mehrwertsteuer

Katar erhebt derzeit keine Mehrwertsteuer. Im Rahmen des GCC-Mehrwertsteuerabkommens ist eine Einführung mit einem Satz von 5 Prozent angekündigt. Es gibt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) seit 2019 (Tabak 100 Prozent, Energydrinks 100 Prozent, kohlensäurehaltige Getränke 50 Prozent) sowie Zölle von regulär 5 Prozent auf Waren von außerhalb des GCC.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt in Katar keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Eine Vermögen- oder Reichensteuer existiert nicht. Auch eine laufende Grundsteuer wird nicht erhoben.

Sozialversicherung

Eine Sozialversicherungspflicht besteht nur für katarische Staatsangehörige. Für ausländische Arbeitnehmer gibt es keine gesetzlichen Sozialabgaben, üblich ist stattdessen eine End-of-Service-Gratuity.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer (seit September 2018) seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtung anzunehmen, vor Druck bestätigen
FATCA
Model-1B-IGA seit 2015
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
15 % DMTT (Gesetz Nr. 22/2024) für Konzerne ab 750 Mio. EUR Umsatz ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Substanzanforderungen nach Artikel 11 Bis des Steuergesetzes
Transparenzregister
Vorhanden (wirtschaftlich Berechtigte zu erfassen)
Sanktionen
Keine breiten internationalen Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Katar versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Katar. Auf **Gehälter, Löhne und Zulagen** von Angestellten wird **keine Einkommensteuer** erhoben. Steuerpflichtig wird nur, wer eine **Aktivität in Katar** ausübt und daraus qualifizierende Einkünfte aus katarischer Quelle erzielt. Selbständige mit lokaler Geschäftstätigkeit unterliegen damit faktisch dem **10-Prozent-Satz** der Unternehmensbesteuerung.

Wann gilt in Katar nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Katar versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Auf Gehälter, Löhne und Zulagen von Angestellten wird keine Einkommensteuer erhoben. Steuerpflichtig wird nur, wer eine Aktivität in Katar ausübt und daraus qualifizierende Einkünfte aus katarischer.

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