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Steueratlas/Länder/Kenia
🇰🇪

Kenia

KE · KENAfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Welteinkommensprinzip für AnsässigeSpitzensatz 35 %FATF-Graue Liste (seit 2024)16 % Mehrwertsteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)35 % (ab KES 9,6 Mio. Jahreseinkommen)
Körperschaftsteuer30 % (Niederlassungen Nicht-Ansässiger 37,5 %)
Mehrwertsteuer16 %
Kapitalertragsteuer15 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKenia-Schilling (KES)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCOMESACommonwealthEAC

Überblick

Kenia besteuert seine Ansässigen auf das weltweite Einkommen und damit genau das Profil, das vermögende DACH-Auswanderer abschütteln wollen. Der Spitzensatz liegt bei 35 Prozent, dazu kommen 15 Prozent auf Veräußerungsgewinne und 16 Prozent Mehrwertsteuer. Wer in Kenia steuerlich ansässig wird, bringt sein globales Einkommen in die kenianische Steuerpflicht ein.

Kenia ist Ostafrikas größte Volkswirtschaft mit einem modernen, aber zugriffsfreudigen Steuersystem unter der Kenya Revenue Authority (KRA). Als Wohnsitzland für vermögende Auswanderer ist Kenia nicht konzipiert, eher als Markt für Unternehmen und Entwicklungsprojekte.

Steuerpflicht in Kenia: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kenia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig ist, wer (a) einen ständigen Wohnsitz in Kenia hat und sich im betreffenden Jahr dort aufhält, oder (b) ohne ständigen Wohnsitz 183 Tage oder mehr im Steuerjahr anwesend ist, oder (c) im laufenden und in den beiden Vorjahren im Durchschnitt mehr als 122 Tage pro Jahr anwesend war. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip.

Steuerlich ansässig ist, wer (a) einen ständigen Wohnsitz in Kenia hat und sich im betreffenden Jahr dort aufhält, oder (b) ohne ständigen Wohnsitz 183 Tage oder mehr im Steuerjahr anwesend ist, oder (c) im laufenden und in den beiden Vorjahren im Durchschnitt mehr als 122 Tage pro Jahr anwesend war. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 35 Prozent auf Monatseinkommen über KES 800.000 (rund KES 9,6 Mio. pro Jahr). Es gibt einen persönlichen Freibetrag (Personal Relief) von KES 28.800 jährlich.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Die Capital Gains Tax beträgt 15 Prozent auf den Nettogewinn aus der Übertragung von in Kenia belegenem Vermögen (Grundstücke, Gebäude, marktfähige Wertpapiere). Der Satz wurde 2023 von 5 auf 15 Prozent angehoben.

Krypto-Steuern

Kenia erhebt eine Digital Asset Tax (DAT) von 3 Prozent auf den Transfer- oder Tauschwert digitaler Vermögenswerte.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent für ansässige Gesellschaften; Niederlassungen ausländischer Unternehmen werden mit 37,5 Prozent belastet.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 16 Prozent auf Lieferungen und Importe von Waren und Dienstleistungen. Registrierungspflicht ab einem Umsatz von KES 5 Mio. in zwölf Monaten.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Kenia erhebt keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer (das frühere Estate Duty wurde abgeschafft).

Vermögensteuer

Eine laufende Vermögensteuer existiert nicht. Es gibt jedoch lokale Grundbesitzabgaben und sektorale Sonderabgaben.

Sozialversicherung

Beiträge fließen in den National Social Security Fund (NSSF) sowie in die soziale Krankenversicherung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer (erste Meldungen ab 2022/2023) seit 2022
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Kein früher Anwender, Status prüfen
FATCA
Kein IGA in Kraft (Non-IGA-FATCA-Jurisdiktion)
FATF-Liste
Graue Liste seit Februar 2024, aktuellen Status prüfen
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nationale Mindeststeuer (Top-up) ab 2025 ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden (Register wirtschaftlich Berechtigter)
Sanktionen
Keine breiten internationalen Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Kenia versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Kenia. Die Einkommensteuer ist **progressiv** mit einem Spitzensatz von **35 Prozent** auf Monatseinkommen über **KES 800.000** (rund KES 9,6 Mio. pro Jahr). Es gibt einen persönlichen Freibetrag (**Personal Relief**) von **KES 28.800** jährlich.

Wann gilt in Kenia nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kenia versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 35 Prozent auf Monatseinkommen über KES 800.000 (rund KES 9,6 Mio. pro Jahr). Es gibt einen persönlichen Freibetrag (Personal Relief) von.

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