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Barbados

BB · BRBKaribikStand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
4/5
Keine KapitalertragsteuerKeine Erbschaft- und VermögensteuerNiedrige Körperschaftsteuer (9 %)Remittance-Basis für Nicht-DomizilierteWelcome Stamp (digitale Nomaden)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)28,5 %
Körperschaftsteuer9 % (DMTT 15 % nur Großkonzerne)
Mehrwertsteuer17,5 %
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungBBD (2:1 USD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CARICOMCELACCommonwealthOAS

Überblick

Barbados ist ein reputierlicher karibischer Standort mit einer interessanten Kombination: keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, eine niedrige Körperschaftsteuer von 9 Prozent und für nicht in Barbados domizilierte Personen eine Besteuerung auf Remittance-Basis.

Steuerpflicht in Barbados: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Barbados unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig bist du bei einem Aufenthalt von mindestens 182 Tagen oder bei Domizil in Barbados: - Ansässig und domiziliert: Besteuerung des Welteinkommens. - Ansässig, aber nicht domiziliert: Besteuerung des barbadischen Einkommens und ausländischer Einkünfte nur, soweit sie nach Barbados überwiesen oder dort genutzt werden (Remittance-Basis).

Steuerlich ansässig bist du bei einem Aufenthalt von mindestens 182 Tagen oder bei Domizil in Barbados:

  • Ansässig und domiziliert: Besteuerung des Welteinkommens.
  • Ansässig, aber nicht domiziliert: Besteuerung des barbadischen Einkommens und ausländischer Einkünfte nur, soweit sie nach Barbados überwiesen oder dort genutzt werden (Remittance-Basis).

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer kennt zwei Stufen: 12,5 Prozent bis 50.000 BBD und 28,5 Prozent darüber, mit einem persönlichen Freibetrag von rund 25.000 BBD.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Anteilen oder Immobilien sind steuerfrei.

Krypto-Steuern

Mangels Kapitalertragsteuer sind private Kryptogewinne grundsätzlich nicht steuerbar. Details stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

  • Remittance-Basis für nicht-domizilierte Ansässige.
  • Welcome Stamp: ein Visum für ortsunabhängig arbeitende Berufstätige (bis zu 12 Monate).
  • Special Entry Permit (SEP) für vermögende Personen mit langfristigem Aufenthalt.

Körperschaftsteuer

Die allgemeine Körperschaftsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2024 9 Prozent. Für IP-Einkünfte gilt ein Patentbox-Satz von 4,5 Prozent. Multinationale Großkonzerne unterliegen einer QDMTT von 15 Prozent (Pillar Two).

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 17,5 Prozent, für Hotellerie und Tourismus gilt ein reduzierter Satz von 7,5 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer. Auf Immobilien wird eine Grundsteuer (Land Tax) erhoben.

Sozialversicherung

Beiträge zur National Insurance fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an (gemeinsam rund 20 Prozent).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Barbados nimmt seit 2017 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, hat ein FATCA-Abkommen und tritt der CARF bei (erster Austausch 2028). Gesellschaften unterliegen Economic-Substance-Anforderungen.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet (Austausch 2028), erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
QDMTT 15 % (ab 2024) ab 2024
Wirtschaftliche Substanz
Economic Substance
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für die Kontoeröffnung vor Ort begleitet FreedomBanking Plus das Auslandskonto in Barbados.

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Barbados versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Barbados. Die Einkommensteuer kennt zwei Stufen: **12,5 Prozent** bis 50.000 BBD und **28,5 Prozent** darüber, mit einem persönlichen Freibetrag von rund **25.000 BBD**.

Wann gilt in Barbados nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Barbados versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer kennt zwei Stufen: 12,5 Prozent bis 50.000 BBD und 28,5 Prozent darüber, mit einem persönlichen Freibetrag von rund 25.000.

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