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🇫🇰

Falklandinseln

FK · FLKSüdatlantikStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Keine MwSt, keine CGT, keine VermögensteuerEinkommensteuer 21/26 %Sehr abgelegen, winzige BevölkerungKein praktisches Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)21 % und 26 % (zwei Bänder)
Körperschaftsteuer26 %
MehrwertsteuerKeine
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungFalkland-Pfund (FKP, an GBP gekoppelt)

Überblick

Die Falklandinseln haben ein bemerkenswert schlankes Steuersystem: keine Mehrwertsteuer, keine Kapitalertrag-, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Die Einkommensteuer liegt bei 21 und 26 Prozent. Als Wohnsitzland scheitert das britische Überseegebiet aber an seiner extremen Abgelegenheit und winzigen Bevölkerung.

Nach dem persönlichen Freibetrag (16.860 GBP für 2026) werden die ersten 18.000 GBP mit 21 Prozent besteuert, der Rest mit 26 Prozent. Die Körperschaftsteuer liegt bei 26 Prozent, eine Mehrwertsteuer gibt es nicht.

Steuerpflicht in den Falklandinseln: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in den Falklandinseln unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig bist du bei 183 Tagen oder mehr im Steuerjahr. Das DBA mit dem UK begrenzt Doppelbesteuerung.

Ansässig bist du bei 183 Tagen oder mehr im Steuerjahr. Das DBA mit dem UK begrenzt Doppelbesteuerung.

Einkommensteuer

Zwei Bänder: 21 Prozent auf die ersten 18.000 GBP nach Freibetrag, 26 Prozent darüber.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Eine Kapitalertragsteuer gibt es nicht.

Krypto-Steuern

Krypto folgt den allgemeinen Einkommensregeln.

Krypto-Steuern im Detail

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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 26 Prozent, für bestimmte Sektoren (Fischerei, Tourismus, Öl) gelten Anreize. Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen gibt es nicht.

Mehrwertsteuer

Eine Mehrwertsteuer gibt es nicht, lediglich Einfuhrzölle sowie Abgaben auf Tabak und Alkohol.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es nicht.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Sozialversicherung

Es gibt keine klassische Sozialabgabe, Arbeitgeber leisten verpflichtende Pensionsbeiträge.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Über UK-Rahmen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Über UK
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht einschlägig
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Vorhanden (BOT-Rahmen)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in den Falklandinseln versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in den Falklandinseln. Zwei Bänder: **21 Prozent** auf die ersten 18.000 GBP nach Freibetrag, **26 Prozent** darüber.

Wann gilt in den Falklandinseln nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Falklandinseln versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Zwei Bänder: 21 Prozent auf die ersten 18.000 GBP nach Freibetrag, 26 Prozent.

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