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Marokko

MA · MARAfrika (Maghreb)Stand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
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80 % IIT-Reduktion auf repatriierte AuslandsrentenCasablanca Finance City: 20 % Pauschal-PITNähe zu Europa, LifestyleWelteinkommen, 20 % MwSt, Devisenkontrollen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 37 % (progressiv; 0 % bis 40.000 MAD); CFC-Beschäftigte pauschal 20 %
Körperschaftsteuer20 % Standard / 35 % ab 100 Mio. MAD Gewinn; CFC 15 % auf Auslandseinkommen; Freizonen 0 % (5 Jahre)
Mehrwertsteuer20 % (ermäßigt 10 % und 7 %)
KapitalertragsteuerImmobilien 20 % (min. 3 %); börsennotierte Anteile 15 %, sonst 20 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (nur Registrierungsabgaben)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungMarokkanischer Dirham (MAD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AU

Überblick

Marokko ist eines der wenigen echten Lifestyle-Ziele in diesem Abschnitt des Atlas, und für Ruheständler besonders interessant: Auf nach Marokko repatriierte Auslandsrenten gewährt das Land eine IIT-Reduktion von 80 Prozent. Hochbezahlte Finanzprofis profitieren vom Casablanca-Finance-City-Regime mit einem pauschalen PIT-Satz von 20 Prozent. Dazu kommen die Nähe zu Europa (kurze Flugzeiten), etablierte Expat-Gemeinden in Tanger, Marrakesch und Casablanca sowie moderate Lebenshaltungskosten. Der Haken liegt im laufenden Steuersatz auf Erwerbseinkommen (Spitze 37 Prozent), in der Welteinkommensbesteuerung für Ansässige und in den Devisenkontrollen des nicht frei konvertiblen Dirham.

Das Königreich Marokko (Hauptstadt Rabat) hat ein breites Abkommensnetz und nutzt den Marokkanischen Dirham (MAD).

Steuerpflicht in Marokko: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Marokko unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Wer seinen steuerlichen Wohnsitz in Marokko hat (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen oder mehr als 183 Tage Aufenthalt), unterliegt der Welteinkommensbesteuerung. Nicht-Ansässige werden nur auf marokkanische Quelleneinkünfte erfasst.

Wer seinen steuerlichen Wohnsitz in Marokko hat (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen oder mehr als 183 Tage Aufenthalt), unterliegt der Welteinkommensbesteuerung. Nicht-Ansässige werden nur auf marokkanische Quelleneinkünfte erfasst.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (IR/IIT) ist progressiv. Mit der Reform 2026 wurde der Grundfreibetrag auf 40.000 MAD angehoben und der Spitzensatz von 38 auf 37 Prozent gesenkt. Für Renten gelten großzügige Abschläge (70 Prozent bis 168.000 MAD, darüber 40 Prozent), und entscheidend: Auslandsrenten, die nach Marokko repatriiert werden, profitieren von einer IIT-Reduktion von 80 Prozent. Das macht Marokko zu einem der attraktivsten Rentnerstandorte in Reichweite Europas.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Immobiliengewinne werden mit 20 Prozent (mindestens 3 Prozent des Verkaufspreises) besteuert; der Hauptwohnsitz ist nach mehr als sechs Jahren Haltedauer befreit (Verkaufspreis unter 4 Mio. MAD). Börsennotierte Anteile unterliegen 15 Prozent, nicht notierte 20 Prozent.

Krypto-Steuern

Marokko hat keine spezifische Krypto-Gesetzgebung; die Zentralbank Bank Al-Maghrib warnte 2017, ohne formales Verbot. Allgemeine Steuergrundsätze würden auf Krypto-Gewinne angewendet.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Marokko bietet zwei für die Zielgruppe besonders relevante Hebel. Erstens die 80-prozentige IIT-Reduktion auf repatriierte Auslandsrenten (Rentnerregime). Zweitens das Casablanca-Finance-City-Regime (CFC): Beschäftigte CFC-akkreditierter Gesellschaften können einen pauschalen PIT-Satz von 20 Prozent auf das Bruttogehalt wählen (statt bis zu 37 Prozent), nach der Reform 2026 für bis zu zehn Jahre. CFC-Gesellschaften zahlen zudem nur 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Auslandseinkommen. Hinzu kommen Freizonen (ZAI) mit fünf Jahren KSt-Befreiung.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (IS) wurde 2023 bis 2026 in ein progressives System überführt mit den Zielsätzen 20 Prozent (Standard) und 35 Prozent (ab 100 Mio. MAD Nettogewinn). Freizonen-Gesellschaften zahlen in den ersten fünf Jahren 0 Prozent, CFC-Gesellschaften 15 Prozent auf Auslandseinkommen. Eine Mindestabgabe (Cotisation Minimale) von 0,25 Prozent des Umsatzes fällt auch bei Verlust an.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 20 Prozent als Standardsatz, mit ermäßigten Sätzen von 10 Prozent und 7 Prozent. Exporte sind nullsatzbesteuert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Marokko erhebt keine Erbschaftsteuer im westlichen Sinn (Erbfolge nach lokalem Recht); auf Übertragungen fallen Registrierungsabgaben an.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht. Auf Immobilien werden kommunale Abgaben erhoben (Taxe d'Habitation, Taxe de Services Communaux).

Sozialversicherung

Beiträge fließen in die CNSS (Sozialkasse). Für privat über die CIMR bezogene Renten gelten gesonderte Befreiungen.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer (erste Austausche ca. 2025) seit 2025
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Vorbereitung
FATCA
Vorhanden seit 2014
FATF-Liste
Graue Liste 2023 verlassen (nicht mehr gelistet)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Status prüfen (zuletzt nicht auf der Liste)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Vorbereitung
Wirtschaftliche Substanz
Vorhanden; CFC-Status, Freizonen (ZAI)
Transparenzregister
Vorhanden

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Marokko versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Marokko. Die Einkommensteuer (**IR/IIT**) ist progressiv. Mit der Reform 2026 wurde der **Grundfreibetrag auf 40.000 MAD** angehoben und der **Spitzensatz von 38 auf 37 Prozent** gesenkt. Für **Renten** gelten großzügige Abschläge (70 Prozent bis 168.000 MAD, darüber 40 Prozent), und entscheidend: **Auslandsrenten, die nach Marokko repatriiert werden, profitieren von einer IIT-Reduktion von 80 Prozent**. Das macht Marokko zu einem der attraktivsten Rentnerstandorte in Reichweite Europas.

Wann gilt in Marokko nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Marokko versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer (IR/IIT) ist progressiv. Mit der Reform 2026 wurde der Grundfreibetrag auf 40.000 MAD angehoben und der Spitzensatz von 38 auf 37 Prozent gesenkt. Für Renten gelten großzügige.

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