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Steueratlas/Länder/Tansania
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Tansania

TZ · TZAAfrika (Ostafrika)Stand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Keine Erbschaft-/VermögensteuerWelteinkommen bis 30 %Keine DACH-DBAKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 30 % (Welteinkommen für Residenten)
Körperschaftsteuer30 %
Mehrwertsteuer18 % (Sansibar 15 %)
Kapitalertragsteuerim Einkommen (Grundstücke 10 %)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungTansania-Schilling (TZS)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUEACSADCCOMESACommonwealth

Überblick

Tansania besteuert Residenten auf ihr Welteinkommen, mit einem Spitzensatz von 30 Prozent bei Einkommen- und Körperschaftsteuer und einer VAT von 18 Prozent (Sansibar 15 Prozent). Für die Zielgruppe ist es kein Auswanderungsziel.

Die Vereinigte Republik Tansania (Regierungssitz Dodoma, Wirtschaftszentrum Daressalam) umfasst das ostafrikanische Festland und die teilautonome Inselgruppe Sansibar, die eigene Steuer- und VAT-Regeln hat. Die Währung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kernsätze: Einkommensteuer bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 18 Prozent (Sansibar 15 Prozent).

Steuerpflicht in Tansania: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Tansania unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du ein ständiges Heim in Tansania hast und dich im Jahr dort aufhältst, oder dich mindestens 183 Tage im Jahr im Land aufhältst, oder im Durchschnitt mehr als 122 Tage pro Jahr über das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du ein ständiges Heim in Tansania hast und dich im Jahr dort aufhältst, oder dich mindestens 183 Tage im Jahr im Land aufhältst, oder im Durchschnitt mehr als 122 Tage pro Jahr über das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre. Residenten (außer „short-term residents" mit höchstens zwei Jahren Lebenszeit-Residenz) werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten und short-term residents nur auf tansanische Quelle.

Einkommensteuer

Progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent. Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent flat auf Arbeitseinkommen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Gewinne sind grundsätzlich im Einkommen erfasst (30 Prozent); bei Grundstücken und Gebäuden gilt eine Vorauszahlung von 10 Prozent (Residenten) bzw. 20 Prozent (Nicht-Residenten).

Krypto-Steuern

Krypto unterliegt mangels Spezialregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent (25 Prozent für drei Jahre bei Neunotierung an der Daressalam-Börse).

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 18 Prozent auf dem Festland und 15 Prozent in Sansibar (eigenes Gesetz).

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft-, Schenkung- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
In Umsetzung
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Begrenzt
FATF-Liste
Beobachtung in der Vergangenheit
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
183-Tage-/122-Tage-/Heim-Anknüpfung
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Tansania ist für die Zielgruppe kein Ziel: Welteinkommensbesteuerung, Spitzensätze von 30 Prozent bei Einkommen- und Körperschaftsteuer, 18 Prozent VAT und fehlende DACH-Abkommen. Das Fehlen von Erbschaft- und Vermögensteuer ist ein Pluspunkt, ändert an der Gesamtbewertung aber wenig. Sansibar wird gelegentlich für Banking- und Strukturierungszwecke genannt, ist steuerlich aber Teil Tansanias.

Unser Fazit: Rot. Welteinkommen, hohe Sätze, keine DACH-DBA. Kein Auswanderungsziel.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

Geheimtip Plan B Refugium: Warum so viele Sansibar in Tansania wählen

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Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Tansania versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Tansania. Progressiv mit einem Spitzensatz von **30 Prozent**. Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent flat auf Arbeitseinkommen.

Wann gilt in Tansania nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Tansania versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent. Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent flat auf.

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