Steueratlas
Steueratlas/Länder/Kirgisistan
🇰🇬

Kirgisistan

KG · KGZZentralasienStand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
10 % Flat Tax auf EinkommenKein CRS (vor Druck bestätigen)Welteinkommen für AnsässigeRussland-Nähe, Sanktions-/Reputationsrisiko

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)10 % (Flat Tax)
Körperschaftsteuer10 % (Vereinfachungsregime 2 bis 6 % vom Umsatz)
Mehrwertsteuer12 % (zusätzlich Sales Tax 0 bis 5 %)
Kapitalertragsteuer10 % (als Einkommen behandelt)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKirgisischer Som (KGS)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EAWUSCOECO

Überblick

Kirgisistan besteuert nahezu jede Einkommensart mit einer einheitlichen Flat Tax von 10 Prozent und zählt damit zu den niedrigstbesteuerten Jurisdiktionen der Region. Für die Privatsphäre-orientierte Zielgruppe kommt ein zweites Argument hinzu: Kirgisistan nimmt nicht am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, und der Bankensektor gilt 2026 als einer der flexibelsten Eurasiens für Nicht-Ansässige. Der Preis dafür sind das Welteinkommensprinzip für Ansässige, ein noch wenig entwickeltes Umfeld und die geopolitische Nähe zu Russland.

Das seit dem 1. Januar 2022 geltende neue Steuergesetz codifiziert ein bewusst niedriges, breitflächiges System: 10 Prozent auf Einkommen, 10 Prozent Gewinnsteuer, 12 Prozent Mehrwertsteuer. Kirgisistan hat 2026 zudem ein Digital-Nomad-Visum und kryptofreundliche Gesetze etabliert.

Steuerpflicht in Kirgisistan: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kirgisistan unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums in Kirgisistan aufhält. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip, Nicht-Ansässige werden nur mit kirgisischen Quelleneinkünften (Flat 10 Prozent) erfasst. Wer remote in Fremdwährung verdient und unter 183 Tagen bleibt, löst keine lokale Steuer aus.

Steuerlich ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums in Kirgisistan aufhält. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip, Nicht-Ansässige werden nur mit kirgisischen Quelleneinkünften (Flat 10 Prozent) erfasst. Wer remote in Fremdwährung verdient und unter 183 Tagen bleibt, löst keine lokale Steuer aus.

Einkommensteuer

Es gilt ein einheitlicher Satz von 10 Prozent auf die meisten Einkommensarten, ohne Progression. Quellensteuer auf Zahlungen an Nicht-Ansässige (Dividenden, Zinsen, Lizenzen) liegt ohne DBA bei bis zu 10 bis 15 Prozent und sinkt bei Abkommensanwendung.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich als Einkommen behandelt und unterliegen damit dem 10-Prozent-Satz.

Krypto-Steuern

Kirgisistan hat einen kryptofreundlichen Rechtsrahmen geschaffen; private Krypto-Erträge fallen regelmäßig unter den niedrigen Einkommenssatz.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Über das Digital-Nomad-Visum erhalten qualifizierte Remote-Arbeiter Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr mit Verlängerungsoption. Unternehmen profitieren in HTP und CIP von Gewinnsteuerbefreiung und vereinfachter Bürokratie.

Körperschaftsteuer

Die Gewinnsteuer beträgt 10 Prozent auf das weltweite Jahreseinkommen ansässiger Gesellschaften. Alternativ steht ein Vereinfachungsregime mit 2 bis 6 Prozent vom Umsatz offen, was es besonders für IT-, Beratungs- und Freelance-Strukturen attraktiv macht.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 12 Prozent auf steuerbare Lieferungen und Importe; daneben existiert eine separate Sales Tax von 0 bis 5 Prozent, je nach Tätigkeit und Zahlungsweg.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird nicht erhoben.

Vermögensteuer

Eine laufende Vermögensteuer existiert nicht. Es gibt eine Immobiliensteuer für Eigentümer von in Kirgisistan belegenem Grundbesitz.

Sozialversicherung

Für vorübergehend im Land lebende Ausländer gilt ein reduzierter Satz von rund 3 Prozent, während für lokale Beschäftigte deutlich höhere Beiträge anfallen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Mehr anzeigen (19 weitere)Weniger anzeigen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein CRS (keine committed jurisdiction des OECD-AEOI, vor Druck final bestätigen)
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA in Kraft
FATF-Liste
Aktuell nicht auf grauer/schwarzer Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Transferpreisregeln im Steuergesetz, ohne APA-Mechanismus
Transparenzregister
Eingeschränkt
Sanktionen
Keine direkten Sanktionen; jedoch Russland-Nähe und Umgehungsrisiko beachten

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Kirgisistan versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Kirgisistan. Es gilt ein **einheitlicher Satz von 10 Prozent** auf die meisten Einkommensarten, ohne Progression. Quellensteuer auf Zahlungen an Nicht-Ansässige (Dividenden, Zinsen, Lizenzen) liegt ohne DBA bei bis zu **10 bis 15 Prozent** und sinkt bei Abkommensanwendung.

Wann gilt in Kirgisistan nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kirgisistan versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Es gilt ein einheitlicher Satz von 10 Prozent auf die meisten Einkommensarten, ohne Progression. Quellensteuer auf Zahlungen an Nicht-Ansässige (Dividenden, Zinsen, Lizenzen) liegt ohne DBA bei bis.

Persönliche Beratung

Konkrete Pläne für dieses Land?

In einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch prüfen wir deinen Fall persönlich.

Beratung buchen