Überblick
Libanon war jahrzehntelang ein Vermögensverwaltungszentrum mit Bankgeheimnis. Diese Zeit ist vorbei. Seit dem Banken-Kollaps 2019 gelten faktische Kapitalverkehrskontrollen, die Landeswährung implodierte, und das Land steht auf der FATF-Grauen Liste. Auf dem Papier ist das Steuersystem territorial und mit niedrigen Sätzen ausgestattet (17 Prozent KSt, bis 25 Prozent PIT, 11 Prozent MwSt), praktisch ist Libanon für Vermögen jedoch unbrauchbar.
Libanon erhebt Steuern nach einem schedularen, territorialen System: Erfasst wird, was in Libanon erwirtschaftet wird. Die Währung ist faktisch dollarisiert, offizielle und reale Wechselkurse klaffen auseinander.
Steuerpflicht im Libanon: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du im Libanon unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Der Libanon besteuert nach dem Territorialprinzip: Maßgeblich ist die Quelle des Einkommens (im Libanon ausgeübte Tätigkeit, dort betriebenes Geschäft oder dort belegenes Vermögen), nicht die Ansässigkeit. Wer im Libanon arbeitet oder ein Geschäft betreibt, ist steuerpflichtig; rein ausländisches Einkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert.
Der Libanon besteuert nach dem Territorialprinzip: Maßgeblich ist die Quelle des Einkommens (im Libanon ausgeübte Tätigkeit, dort betriebenes Geschäft oder dort belegenes Vermögen), nicht die Ansässigkeit. Wer im Libanon arbeitet oder ein Geschäft betreibt, ist steuerpflichtig; rein ausländisches Einkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert. Eine Wohnsitz- oder 183-Tage-Anknüpfung dient vor allem der Bestimmung der Quellensteuerpflicht.
Einkommensteuer
Gehälter werden progressiv mit bis zu 25 Prozent besteuert, Geschäftsgewinne mit bis zu 17 Prozent. Durch die Währungsentwertung sind die in Libanesischen Pfund fixierten Tarifstufen real stark verzerrt.
Krypto-Steuern
Libanon hat keine spezifische Krypto-Regulierung; die Zentralbank warnte 2014 vor Kryptowerten, ohne sie formal zu verbieten.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz für ansässige Gesellschaften beträgt 17 Prozent (Realgewinnmethode). Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne aus Anlagevermögen werden mit 15 Prozent belastet; Gewinne aus Anteilsverkäufen Nicht-Ansässiger unterliegen teils einer 10-prozentigen Movable-Capital-Tax.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 11 Prozent. Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind befreit; Exporte sind nullsatzbesteuert.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Libanon erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die progressiv nach Verwandtschaftsgrad gestaltet ist (Detailsätze vor Druck prüfen).
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht.
Sozialversicherung
Beiträge fließen in die NSSF; ausländische Beschäftigte sind von bestimmten Leistungen ausgenommen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland