Überblick
Die Dominikanische Republik gilt offiziell nicht als Steueroase, ist aber genau deshalb interessant: ein territoriales System, niedrige laufende Belastung für Auslandseinkünfte, eine niedrige Erbschaftsteuer von 3 Prozent und attraktive Aufenthaltsprogramme für Rentner und Anleger. Inländische Einkünfte werden dagegen regulär besteuert.
Steuerpflicht in der Dominikanischen Republik: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in der Dominikanischen Republik unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Als steuerlich ansässig giltst du bei einem Aufenthalt von 183 Tagen im Jahr. Die DomRep besteuert grundsätzlich nur inländische Einkünfte. Für Zuzügler gilt jedoch eine Besonderheit: Ausländische Kapital- und Finanzerträge werden erst ab dem vierten Jahr der Ansässigkeit steuerpflichtig. Diese Schonfrist ist der zentrale Planungspunkt.
Als steuerlich ansässig giltst du bei einem Aufenthalt von 183 Tagen im Jahr. Die DomRep besteuert grundsätzlich nur inländische Einkünfte. Für Zuzügler gilt jedoch eine Besonderheit: Ausländische Kapital- und Finanzerträge werden erst ab dem vierten Jahr der Ansässigkeit steuerpflichtig. Diese Schonfrist ist der zentrale Planungspunkt.
Einkommensteuer
Auf inländische Einkünfte gelten progressive Sätze bis 25 Prozent, steuerfrei sind die ersten rund DOP 416.220. Ausländische Arbeits- und Renteneinkünfte bleiben unter dem Territorialprinzip unbesteuert, ausländische Kapitalerträge nur in den ersten drei Jahren.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Inländische Veräußerungsgewinne werden als gewöhnliches Einkommen mit 27 Prozent besteuert, bei Immobilien wird die Bemessungsgrundlage inflationsindexiert. Auf Dividenden fällt eine definitive Quellensteuer von 10 Prozent an.
Krypto-Steuern
Krypto ist nicht abschließend geregelt, Gewinne werden allgemein als Kapitaleinkommen behandelt, unter dem Territorialprinzip sind ausländische Quellen begünstigt.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Das Pensionado-Programm (Nachweis von mindestens USD 1.500 Rente pro Monat) und das Rentista-Programm (rund USD 2.000 passives Einkommen) verschaffen eine Aufenthaltserlaubnis und stellen ausländische Einkünfte steuerlich frei. Eine Investition von USD 200.000 in Immobilien führt zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 27 Prozent, ergänzt um eine Mindeststeuer von 1 Prozent auf die Aktiva, falls diese höher ausfällt.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (ITBIS) liegt bei 18 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 16 Prozent für bestimmte Dienstleistungen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuer beträgt nur 3 Prozent des Nachlasswerts. Das ist im internationalen Vergleich sehr niedrig und ein Pluspunkt für die Nachfolgeplanung.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht. Auf Immobilien (IPI) fällt 1 Prozent oberhalb eines Freibetrags an, beim Erwerb zudem eine Übertragungssteuer von 3 Prozent.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten Beiträge zur dominikanischen Sozialversicherung (TSS).
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Für die nicht-steuerlichen Seiten eines Umzugs bietet der Länderguide zur Dominikanischen Republik auf Wohnsitz Ausland mehr Tiefe.
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant.