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Kuba

CU · CUBKaribikStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Welteinkommen bis 50 %US-Embargo (OFAC)Kein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 50 % (progressiv)
Körperschaftsteuer35 % (Joint Ventures 30 %); ZED Mariel mit Steuerferien
MehrwertsteuerKeine klassische MwSt; Umsatz-/Verkaufsabgaben (prüfen)
KapitalertragsteuerKeine gesonderte; als Einkommen besteuert
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerÜbertragungssteuer 4 % (enge Verwandte ermäßigt/befreit)
Steuerjahr12-Monats-Zeitraum
WährungKubanischer Peso (CUP)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CELACOAS

Überblick

Kuba besteuert seine fiskalisch ansässigen Personen auf das weltweite Einkommen mit einem progressiven Spitzensatz von bis zu 50 Prozent. Entscheidender als der Tarif ist jedoch das US-Embargo (OFAC): Für jeden mit US-Geschäft, US-Konten oder US-Bezug ist Kuba praktisch tabu, und internationale Bankverbindungen sind extrem eingeschränkt. Dazu kommen eine kommunistische Mangelwirtschaft und das Fehlen jedes Migrationswegs für Vermögende. Mangels PwC-Seite stammen die Zahlen aus Sekundärquellen.

Kuba (Hauptstadt Havanna) finanziert über die Steuer auf Personen und private Kleinunternehmer (cuentapropistas) ein staatliches Versorgungssystem. Der CUP ist seit 2021 alleinige Währung.

Steuerpflicht in Kuba: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Kuba unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Wer ein fiskalisches Domizil in Kuba hat, ist mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Ausländer, die sich mindestens 180 Tage im Steuerzeitraum aufhalten, werden auf kubanische Quelleneinkünfte erfasst.

Wer ein fiskalisches Domizil in Kuba hat, ist mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Ausländer, die sich mindestens 180 Tage im Steuerzeitraum aufhalten, werden auf kubanische Quelleneinkünfte erfasst.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (Impuesto sobre los Ingresos Personales) ist progressiv mit einem Spitzensatz von bis zu 50 Prozent und erfasst Gehälter, selbständige Tätigkeit und Mieten.

Krypto-Steuern

Für Kuba ist keine belastbare gesonderte Krypto-Besteuerung erkennbar.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Gewinnsteuer (Impuesto sobre Utilidades) beträgt 35 Prozent für vollständig ausländisch gehaltene Gesellschaften, 30 Prozent im Sonderregime für Joint Ventures. In der Sonderwirtschaftszone ZED Mariel bestehen mehrjährige Steuerferien.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Auf die Übertragung registrierungspflichtigen Vermögens fällt eine Übertragungssteuer von 4 Prozent an; enge Verwandte sind ermäßigt oder befreit.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht. Es bestehen Grund- und Immobilienabgaben.

Sozialversicherung

Arbeitgeber leisten Sonderbeiträge zur sozialen Sicherung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA in Kraft
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht auf der EU-Steuerliste
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Nicht etabliert
Sanktionen
Umfassendes US-Embargo (OFAC); EU ohne breite Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Kuba versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Kuba. Die Einkommensteuer (**Impuesto sobre los Ingresos Personales**) ist **progressiv** mit einem Spitzensatz von **bis zu 50 Prozent** und erfasst Gehälter, selbständige Tätigkeit und Mieten.

Wann gilt in Kuba nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Kuba versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer (Impuesto sobre los Ingresos Personales) ist progressiv mit einem Spitzensatz von bis zu 50 Prozent und erfasst Gehälter, selbständige Tätigkeit und.

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