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Andorra

AD · ANDEuropaStand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
5/5
Niedrige Einkommensteuer (max. 10 %)Keine VermögensteuerKeine ErbschaftsteuerNiedrigste MwSt Europas (4,5 %)Kein DBA mit Deutschland/Österreich

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)10 %
Körperschaftsteuer10 %
Mehrwertsteuer4,5 %
Kapitalertragsteuer10 % (mit weitreichenden Ausnahmen)
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEUR

Mitgliedschaften in Staatenbünden

Europarat

Überblick

Andorra ist das steuerlich attraktivste Land in dieser Batterie, und eines der attraktivsten Europas überhaupt. Das Fürstentum zwischen Frankreich und Spanien führte erst 2015 überhaupt eine Einkommensteuer ein und hält den Spitzensatz seither bei 10 Prozent. Dazu kommen 10 Prozent Körperschaftsteuer, eine Mehrwertsteuer von nur 4,5 Prozent (die niedrigste in Europa) und, besonders wichtig für Vermögende: keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer.

Der zentrale Haken für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum: Andorra hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland oder Österreich. Das macht die Wegzugsplanung anspruchsvoller, ändert aber nichts an der Grundaussage. Wer seinen Lebensmittelpunkt sauber nach Andorra verlagert, lebt in einem der wenigen echten Niedrigsteuerländer Europas.

Steuerpflicht in Andorra: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Andorra unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Du giltst als steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Andorra aufhältst oder dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt hier liegt. Als Ansässiger wirst du auf dein Welteinkommen besteuert, allerdings zu den genannten niedrigen Sätzen. Der Zugang führt über eine Aufenthaltsgenehmigung.

Du giltst als steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Andorra aufhältst oder dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt hier liegt. Als Ansässiger wirst du auf dein Welteinkommen besteuert, allerdings zu den genannten niedrigen Sätzen.

Der Zugang führt über eine Aufenthaltsgenehmigung. Die passive Residenz (ohne lokale Erwerbstätigkeit) verlangt seit Anfang 2026 eine Mindestinvestition von 1.000.000 Euro (zuvor 600.000 Euro) sowie eine physische Präsenz von mindestens 90 Tagen pro Jahr.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (IRPF) ist bewusst einfach gehalten:

  • 0 Prozent auf die ersten 24.000 Euro im Jahr.
  • 5 Prozent auf den Teil zwischen 24.001 und 40.000 Euro.
  • 10 Prozent auf alles über 40.000 Euro.

Damit zahlt selbst ein Spitzenverdiener real nur einen Bruchteil dessen, was in Deutschland oder Österreich fällig würde.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitaleinkünfte laufen über eine separate Sparbasis mit ebenfalls 10 Prozent, wobei die ersten 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Entscheidend sind die Ausnahmen:

  • Dividenden andorranischer Gesellschaften sind beim Ansässigen vollständig steuerfrei, weil der Gewinn bereits der Körperschaftsteuer unterlag.
  • Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen: Bei einer Beteiligung von 25 Prozent oder weniger sind die Gewinne steuerfrei. Über 25 Prozent fallen 10 Prozent an, nach einer Haltedauer von 10 Jahren ist der Gewinn jedoch komplett steuerfrei.
  • Immobiliengewinne unterliegen einer eigenen Plus-vàlua mit fallender Skala je nach Haltedauer, nach langer Haltefrist 0 Prozent.

Für Portfolioanleger ist die effektive Belastung damit minimal bis null.

Krypto-Steuern

Andorra hat mit dem Digital-Assets-Gesetz (Llei 24/2022) einen klaren Rahmen geschaffen. Kryptogewinne unterliegen der Sparbasis mit 10 Prozent, der Jahresfreibetrag von 3.000 Euro gilt auch hier. Details und die Behandlung langfristiger Bestände stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (IS) beträgt 10 Prozent, einer der niedrigsten Sätze Europas. Für qualifizierende Erträge aus geistigem Eigentum gilt ein reduzierter Satz von 2 Prozent, für andorranische Investmentvehikel (CIV) sogar 0 Prozent. Ein Schachtelprivileg stellt Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen frei. Verluste sind bis zu 10 Jahre vortragsfähig.

Mehrwertsteuer

Die IGI (Impost General Indirecte) liegt bei 4,5 Prozent und ist damit die niedrigste Standard-MwSt in Europa, weit unter den 21 Prozent Spaniens oder 20 Prozent Frankreichs. Reduzierte Sätze von 1 Prozent (Grundnahrungsmittel) und 2,5 Prozent (Transport) ergänzen das System.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Andorra erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Vermögen kann ohne staatliche Substanzabgabe an die nächste Generation übergehen, einer der stärksten Pluspunkte des Standorts für vermögende Familien.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer. Anders als die Schweiz, Spanien oder Norwegen kennt Andorra keine jährliche Abgabe auf das Nettovermögen.

Sozialversicherung

Die Beiträge zur CASS (Caixa Andorrana de Seguretat Social) liegen für Arbeitnehmer bei 6,5 Prozent, der Arbeitgeber trägt 15,5 Prozent. Selbständige zahlen den vollen Satz und kommen je nach Bemessung auf rund 560 Euro pro Monat. Die Beiträge sind von der Einkommensteuer abzugsfähig.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Andorra hat sich vom einstigen Bankgeheimnis-Standort zu einem kooperativen Finanzplatz gewandelt. Der automatische Informationsaustausch (CRS) läuft seit 2018. Auf der FATF-Liste oder der EU-Liste nicht-kooperativer Länder steht Andorra nicht. Das Eigentümerregister ist behördlich geführt, nicht öffentlich.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Noch nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2017
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Erforderlich
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für die nicht-steuerlichen Seiten eines Umzugs bietet der Länderguide zu Andorra auf Wohnsitz Ausland mehr Tiefe.

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die Entstrickungsbesteuerung und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant.

Länderguide Andorra auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Andorra versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Andorra. Die Einkommensteuer (**IRPF**) ist bewusst einfach gehalten: - **0 Prozent** auf die ersten **24.000 Euro** im Jahr. - **5 Prozent** auf den Teil zwischen **24.001 und 40.000 Euro**. - **10 Prozent** auf alles über **40.000 Euro**. Damit zahlt selbst ein Spitzenverdiener real nur einen Bruchteil dessen, was in Deutschland oder Österreich fällig würde.

Wann gilt in Andorra nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Andorra versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer (IRPF) ist bewusst einfach gehalten: - 0 Prozent auf die ersten 24.000 Euro im Jahr. - 5 Prozent auf den Teil zwischen 24.001 und 40.000 Euro. - 10 Prozent auf alles über 40.000.

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