Überblick
San Marino, die älteste Republik der Welt und vollständig von Italien umschlossen, ist ein echtes europäisches Mikrostaat-Nischenziel. Die Körperschaftsteuer liegt bei 17 Prozent (Neugründungen zahlen 8,5 Prozent in den ersten fünf Jahren, innovative Startups 0 bis 8 Prozent), es gibt keine VAT (sondern eine Monofase-Importsteuer von rund 17 Prozent), niedrige Sozialabgaben und, der entscheidende Hebel, ein 7-Prozent-Substitutionssteuerregime auf Auslandseinkommen für Neu-Residenten.
Die Republik San Marino (Hauptstadt San Marino) ist ein Mikrostaat im italienischen Apennin. Die Währung ist der Euro (über Währungsabkommen, ohne EU-Mitgliedschaft). Kernsätze: Einkommensteuer 9 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 17 Prozent, keine VAT.
Steuerpflicht in San Marino: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in San Marino unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig ist, wer seinen registrierten Wohnsitz in San Marino hat oder sich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhält. Ordentliche Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert. Die Erlangung der Residenz erfordert die Genehmigung des Congress of State.
Ansässig ist, wer seinen registrierten Wohnsitz in San Marino hat oder sich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhält. Ordentliche Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert. Die Erlangung der Residenz erfordert die Genehmigung des Congress of State.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (IGR) ist progressiv mit acht Stufen von 9 bis 35 Prozent, durchweg niedriger als im benachbarten Italien.
Sonderregime für Zuzügler
Der attraktivste Hebel ist das Neu-Residenten-Regime: Wer noch nie in San Marino steuerlich ansässig war und sein Einkommen im Ausland erzielt, kann eine Substitutionssteuer von 7 Prozent auf das Auslandseinkommen wählen, mit einer Mindeststeuer von 10.000 Euro und einer Höchststeuer von 100.000 Euro pro Jahr. Daneben gibt es eine Elective-Residency-Karte mit 3 Prozent auf Dividenden für qualifizierte Unternehmer.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne auf Anteile sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei (wenn als Finanzanlage gehalten). Dividenden an Privatpersonen: 5 Prozent Quellensteuer; ausländische Dividenden im Rahmen des Neu-Residenten-Regimes mit 7 Prozent pauschal.
Krypto-Steuern
San Marino hat einen Blockchain-Rechtsrahmen (Decreto Delegato 37/2019); Krypto folgt den allgemeinen Einkommensteuerprinzipien.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt flat 17 Prozent. Neue Unternehmen profitieren von einer Reduktion auf 8,5 Prozent in den ersten fünf Jahren plus Gebührenbefreiungen; innovative Startups von einem Satz von 0 bis 8 Prozent. Für die Vermögensverwaltung gibt es ein günstiges Trust-Regime.
Mehrwertsteuer
San Marino erhebt keine VAT. Stattdessen gilt eine einphasige Importsteuer (Monofase, rund 17 Prozent) auf eingeführte Güter.
Sozialversicherung
Die Arbeitnehmer-Sozialabgaben sind mit rund 8,3 Prozent vergleichsweise niedrig; Residenten haben oft Zugang zum italienischen Gesundheitssystem.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht; die Erbschaftbesteuerung ist gering (im Einzelfall zu prüfen).
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist San Marino ein ernstzunehmendes Mikrostaat-Nischenziel: 17 Prozent KSt (8,5 Prozent für Neugründungen, 0 bis 8 Prozent für Startups), keine VAT (nur Monofase-Importsteuer), niedrige Sozialabgaben, Euro-Währung und Lifestyle-Zugang zu Italien. Der stärkste Hebel ist das 7-Prozent-Substitutionssteuerregime auf Auslandseinkommen für Neu-Residenten (Deckel 100.000 Euro), das für vermögende Zuzügler mit hohem Auslandseinkommen sehr attraktiv sein kann. Gegenzurechnen sind die behördliche Genehmigung der Residenz, die Einlage- bzw. Investitionsanforderungen (rund 150.000 Euro) und die Welteinkommensbesteuerung ordentlicher Residenten (bis 35 Prozent).
Unser Fazit: Gelb. Ein kleines, aber feines europäisches Ziel, besonders für Unternehmer und für Zuzügler mit Auslandseinkommen, die das 7-Prozent-Regime nutzen können. Der Genehmigungsvorbehalt der Residenz ist der wesentliche Engpass.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland