Überblick
Monaco ist das stärkste Steuerziel dieses Atlas. Das Fürstentum erhebt seit 1869 keine Einkommensteuer auf natürliche Personen (außer auf französische Staatsbürger), dazu null Kapitalertrag-, Vermögen- und Grundsteuer und keine CFC-Regeln. Erbschaften und Schenkungen werden nur territorial und in direkter Linie sowie unter Ehegatten mit 0 Prozent besteuert. Der Preis dafür ist real: extreme Lebenshaltungs- und Immobilienkosten, eine hohe Kapitalanforderung für die Residenz und ein sehr schmales Abkommensnetz.
Das Fürstentum Monaco an der französischen Mittelmeerküste nutzt den Euro (über die Währungsvereinbarung mit der EU) und ist mit knapp 40.000 Einwohnern, davon weniger als ein Viertel Staatsbürger, der dichtbesiedelste Staat der Welt. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer, die Staatseinnahmen stammen wesentlich aus der Mehrwertsteuer und der Unternehmensbesteuerung.
Steuerpflicht in Monaco: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Monaco unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Steuerliche Residenz setzt eine carte de séjour voraus, dazu eine Wohnung (Miete oder Kauf), den Nachweis ausreichender Mittel (in der Praxis eine erhebliche Bankeinlage, häufig genannt ab rund 500.000 Euro, von Banken oft deutlich höher angesetzt), ein sauberes Führungszeugnis und eine echte Präsenz (Lebensmittelpunkt, regelmäßig mit Blick auf 183 Tage).
Steuerliche Residenz setzt eine carte de séjour voraus, dazu eine Wohnung (Miete oder Kauf), den Nachweis ausreichender Mittel (in der Praxis eine erhebliche Bankeinlage, häufig genannt ab rund 500.000 Euro, von Banken oft deutlich höher angesetzt), ein sauberes Führungszeugnis und eine echte Präsenz (Lebensmittelpunkt, regelmäßig mit Blick auf 183 Tage). Kritische Ausnahme: Französische Staatsbürger, die nach dem 13. Oktober 1957 ansässig wurden, zahlen aufgrund der französisch-monegassischen Konvention von 1963 weiterhin französische Steuer auf ihr Welteinkommen.
Einkommensteuer
Es gibt keine Einkommensteuer auf Gehälter, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne oder Krypto-Erträge natürlicher Personen (mit Ausnahme der genannten französischen Staatsbürger). Dieser Status besteht seit 1869.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Monaco erhebt keine Kapitalertragsteuer (0 Prozent). Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien sind auf Ebene der natürlichen Person unbelastet. Beim Immobilienkauf fallen jedoch Übertragungsgebühren an (rund 2,5 Prozent bei Neubauten, 6,25 Prozent bei Wiederverkäufen), und auf Wohnraummieten gilt eine Mietabgabe von 1 Prozent (vom Mieter getragen).
Krypto-Steuern
Private Krypto-Gewinne unterliegen mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer keiner Besteuerung in Monaco.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Ein gesondertes Zuzügler-Regime ist nicht nötig: Die Null-Einkommensteuer gilt für alle ansässigen Nicht-Franzosen automatisch. Der eigentliche Filter ist nicht steuerlich, sondern kapital- und immobilienseitig (Residenzverfahren über die Sûreté Publique, Mindestkapital, knapper und extrem teurer Wohnraum bei rund 40.000 bis 100.000 Euro pro Quadratmeter).
Körperschaftsteuer
Die Unternehmensgewinnsteuer (ISB) beträgt 25 Prozent (2022 von 33,33 Prozent gesenkt) und greift nur, wenn ein Unternehmen mehr als 25 Prozent seines Umsatzes außerhalb Monacos erzielt. Rein binnenmonegassische Tätigkeit bleibt weitgehend unbelastet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 20 Prozent und folgt dem französischen System (Zollunion mit Frankreich).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten territorial (nur auf in Monaco belegenes Vermögen) und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: 0 Prozent in direkter Linie und unter Ehegatten, 8 Prozent zwischen Geschwistern, 13 Prozent für Onkel, Tanten, Neffen und Nichten, 16 Prozent für Nichtverwandte. Außerhalb Monacos belegenes Weltvermögen bleibt unbesteuert.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer, keine jährliche Grundsteuer und keine lokale Wohnsteuer.
Sozialversicherung
Für Beschäftigungsverhältnisse bestehen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile); für rein vermögensverwaltende Residenten ohne lokale Anstellung sind sie regelmäßig nicht relevant.
Doppelbesteuerungsabkommen
Monaco hat ein sehr schmales Abkommensnetz (rund 10 DBA, im Kern mit Frankreich) und kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das ist meist unkritisch, weil Monaco ohnehin keine Einkommensteuer erhebt, kann aber bei portfoliolastigen Residenten zur Quellensteuer-Leckage führen: Auf ausländische Dividenden und Zinsen einbehaltene Quellensteuern (oft 25 bis 35 Prozent) lassen sich mangels Abkommen nicht reduzieren.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für vermögende DACH-Auswanderer (Nicht-Franzosen) ist Monaco das stärkste Steuerziel überhaupt: keine Einkommen-, Kapitalertrag-, Vermögen- oder Grundsteuer, Erbschaft in direkter Linie mit 0 Prozent, Euro-Währung, höchste Sicherheit und Stabilität. Der Eintrittspreis ist allerdings außergewöhnlich hoch: extreme Immobilien- und Lebenshaltungskosten, erhebliche Kapitalanforderung und echte Präsenzpflicht. Zu beachten sind außerdem die Quellensteuer-Leckage bei ausländischen Portfolios (schmales Abkommensnetz) und die französische Sonderregel.
Unser Fazit: Gelb an der absoluten Spitze. Wer das Kapital und den Lebensstil mitbringt, findet in Monaco die kompromissloseste Null-Steuer-Residenz Europas. Für portfoliolastige Anleger lohnt die Vorab-Prüfung der Quellensteuern aus dem fehlenden Abkommensnetz.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland