Überblick
Mauretanien besteuert ansässige Personen progressiv mit bis zu 33 Prozent und erhebt 16 Prozent Mehrwertsteuer. Das Welteinkommen ist erfasst, wobei im Ausland bereits versteuertes Einkommen entlastet wird. Die dünn besiedelte islamische Wüsten-Republik bietet keinen Migrationsweg für Vermögende und kein DACH-Abkommen.
Die Islamische Republik Mauretanien (Hauptstadt Nouakchott) liegt zwischen Maghreb und Sahel und nutzt den Ouguiya (MRU).
Steuerpflicht in Mauretanien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Mauretanien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine Wohnstätte (foyer) in Mauretanien oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Mauretanien besteuert überwiegend quellenbasiert; im Mittelpunkt steht in Mauretanien erzieltes Einkommen.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch eine Wohnstätte (foyer) in Mauretanien oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Mauretanien besteuert überwiegend quellenbasiert; im Mittelpunkt steht in Mauretanien erzieltes Einkommen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer auf Gehälter und Pensionen ist progressiv bis 33 Prozent.
Krypto-Steuern
Für Mauretanien ist keine gesonderte Krypto-Besteuerung erkennbar.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist der höhere Betrag aus 25 Prozent des Nettogewinns oder 2 Prozent des Umsatzes (Mindestbetrag MRU 100.000). Das System ist territorial: Gewinne aus reiner Auslandstätigkeit werden nicht in Mauretanien besteuert.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 16 Prozent (Treibstoff 20 Prozent, Telefonie 18 Prozent); Finanzdienstleistungen unterliegen einer Sonderabgabe von 14 Prozent. Exporte sind nullsatzbesteuert.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Mauretanien erhebt keine nationale Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht.
Sozialversicherung
Die Beiträge betragen 1 Prozent (Arbeitnehmer) und 15 Prozent (Arbeitgeber), bis zu einer Bemessungsgrenze.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland