Überblick
Die Marshallinseln erheben keine Steuer auf Auslandseinkommen und sind ein klassischer Offshore-Gesellschaftsstandort mit USD-Währung und dem zweitgrößten Schiffsregister der Welt. Als Wohnsitzland für die Zielgruppe dieses Atlas taugen die winzigen, abgelegenen und klimagefährdeten Pazifikatolle jedoch nicht, und für DACH-Beherrscher einer dort registrierten Gesellschaft bestehen erhebliche CFC- und Betriebsstättenrisiken.
Die Republik Marshallinseln (Hauptstadt Majuro) nutzt den US-Dollar und steht über den Compact of Free Association (COFA) in enger Beziehung zu den USA. Seit 2020 gelten Wirtschaftssubstanz-Regeln, CRS und FATCA wurden umgesetzt.
Steuerpflicht in den Marshallinseln: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in den Marshallinseln unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Das System ist territorial: Auslandseinkommen bleibt unbesteuert, lokal erzieltes Einkommen wird gering besteuert. Ein echtes Wohnsitzprogramm für vermögende Zuzügler existiert nicht.
Das System ist territorial: Auslandseinkommen bleibt unbesteuert, lokal erzieltes Einkommen wird gering besteuert. Ein echtes Wohnsitzprogramm für vermögende Zuzügler existiert nicht.
Einkommensteuer
Auf Auslandseinkommen fällt keine Einkommensteuer an. Lokale Löhne unterliegen einer niedrigen Lohnsteuer; Kapital- und Investmenterträge aus dem Ausland sind unbesteuert.
Krypto-Steuern
Mangels Besteuerung von Auslandseinkommen und ohne spezifische Regulierung fallen private Krypto-Gewinne regelmäßig nicht an.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Offshore-Gesellschaften sind von der Körperschaftsteuer auf Auslandseinkommen befreit (0 Prozent); lokal tätige Gesellschaften zahlen wenig (Bruttoumsatzabgabe bzw. niedrige Sätze). Es gibt keine Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren an Nicht-Ansässige und keine Kapitalertragsteuer.
Mehrwertsteuer
Es gibt keine landesweite Mehrwertsteuer; einzelne Teilstaaten erheben kleine Sales Taxes (2 bis 4 Prozent).
Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer
Es bestehen keine Erbschaft-, Schenkung- oder Vermögensteuern.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Als Wohnsitzland kommen die Marshallinseln nicht in Frage (abgelegene Atolle, Klimarisiko, kein Siedlungsweg). Als reine Offshore-/Schiffsstruktur sind sie nur mit sauberer Substanz und unter genauer Beachtung der heimischen CFC- und Betriebsstättenregeln sinnvoll.
Unser Fazit: Rot als Auswandererziel. Nischennutzung für maritime und Holdingstrukturen mit professioneller Begleitung, kein Lebensmittelpunkt.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland