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🇱🇷

Liberia

LR · LBRAfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
1/5
Welteinkommen für AnsässigeSpitzensatz 25 %Kein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)25 % (Nicht-Ansässige flat 20 %)
Körperschaftsteuer25 % (Bergbau/Öl 30 %; Mindeststeuer 2 % vom Umsatz)
Mehrwertsteuer13 % GST (Telekom 15 %; VAT 18 % ab 2027 geplant)
Kapitalertragsteuerals Einkommen besteuert
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine gesonderte (Erbschaften/Schenkungen einkommensteuerfrei)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungLiberianischer Dollar (LRD); USD verbreitet

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUECOWAS

Überblick

Liberia besteuert seine Ansässigen auf das weltweite Einkommen mit einem progressiven Spitzensatz von 25 Prozent. Bekannt ist das westafrikanische Land vor allem für sein Schiffsregister (Flag of Convenience), nicht als Wohnsitzstandort. Für vermögende Auswanderer fehlt es an Infrastruktur, Abkommen und Migrationsweg.

Die Republik Liberia (Hauptstadt Monrovia) nutzt den Liberianischen Dollar (LRD), daneben ist der US-Dollar weit verbreitet. In Liberia registrierte Schifffahrtsgesellschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit.

Steuerpflicht in Liberia: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Liberia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Liberia oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem 12-Monats-Zeitraum. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf liberianische Quelle.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Liberia oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem 12-Monats-Zeitraum. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf liberianische Quelle.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent (über LRD 800.000). Dividenden und Zinsen unterliegen einer Quellensteuer von 15 Prozent.

Krypto-Steuern

Liberia hat keine spezifische Krypto-Besteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

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Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent, für Bergbau und Öl 30 Prozent. Es gibt eine Mindeststeuer von 2 Prozent des Bruttoeinkommens. Schifffahrtsgesellschaften im liberianischen Register zahlen stattdessen eine tonnagebasierte Jahresgebühr.

Mehrwertsteuer

Aktuell gilt eine Goods and Services Tax (GST) von 13 Prozent (2026 von 12 Prozent angehoben). Eine echte Mehrwertsteuer (VAT) mit 18 Prozent ist zum 1. Januar 2027 geplant.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich einkommensteuerfrei.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht; es bestehen Grundsteuern (Wohnimmobilien 0,25 Prozent, Gewerbe 1,5 Prozent).

Sozialversicherung

Beiträge fließen in die NASSCORP (Arbeitnehmer 4 Prozent, Arbeitgeber 6 Prozent); Expatriates sind nicht befreit.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
CbC-MCAA 2022 unterzeichnet, CRS-Status prüfen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA in Kraft
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln (2026 verschärft)
Transparenzregister
Im Aufbau
Sanktionen
Keine breiten internationalen Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Liberia versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Liberia. Die Einkommensteuer ist **progressiv** mit einem Spitzensatz von **25 Prozent** (über LRD 800.000). Dividenden und Zinsen unterliegen einer Quellensteuer von **15 Prozent**.

Wann gilt in Liberia nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Liberia versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent (über LRD 800.000). Dividenden und Zinsen unterliegen einer Quellensteuer von 15.

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