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🇱🇦

Laos

LA · LAOSüdostasienStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Welteinkommen für AnsässigeEinparteienstaatKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 25 % (progressiv)
Körperschaftsteuer20 % (Bergbau/Tabak höher; SEZ-Anreize)
Mehrwertsteuer10 %
KapitalertragsteuerKeine gesonderte; Aktienverkauf 2 % vom Verkaufspreis, Immobilien 1 bis 2 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine gesonderte (prüfen)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungLao Kip (LAK)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

ASEANRCEP

Überblick

Laos besteuert seine Ansässigen auf das weltweite Einkommen mit einem progressiven Spitzensatz von bis zu 25 Prozent. Die Sätze sind im regionalen Vergleich moderat, doch als Plan-B-Standort taugt der landumschlossene Einparteienstaat in Südostasien nicht: schwache Infrastruktur außerhalb der Hauptstadt, kein DACH-Abkommen, kein Migrationsweg für Vermögende.

Die Lao People's Democratic Republic (Hauptstadt Vientiane) wird von einer kommunistischen Einheitspartei regiert und nutzt den Lao Kip (LAK). Tragende Branchen sind Bergbau, Wasserkraft und Landwirtschaft.

Steuerpflicht in Laos: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Laos unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Wer sich mehr als 183 Tage in einem Zeitraum in Laos aufhält, gilt als ansässig und unterliegt dem Welteinkommensprinzip.

Wer sich mehr als 183 Tage in einem Zeitraum in Laos aufhält, gilt als ansässig und unterliegt dem Welteinkommensprinzip.

Einkommensteuer

Die persönliche Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von bis zu 25 Prozent; ein monatlicher Freibetrag gilt. Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent, Zinsen auf Bankguthaben sind steuerfrei.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine gesonderte Kapitalertragsteuer. Der Verkauf von Anteilen wird mit 2 Prozent des Verkaufspreises belastet, der Verkauf von Immobilien mit 1 bis 2 Prozent des Verkaufspreises.

Krypto-Steuern

Laos behandelt Krypto-Werte als Eigentum; spezifische Regeln fehlen weitgehend.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Gewinnsteuer (Profit Tax) beträgt 20 Prozent. Für Bergbau, Tabak und bestimmte Rohstoffbranchen gelten höhere Sätze, für geförderte Investitionen und Sonderwirtschaftszonen Steuerferien.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 10 Prozent auf Lieferungen und Importe (ermäßigte Sätze von 5 und 0 Prozent für bestimmte Güter).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht; es bestehen Grund- und Immobilienabgaben.

Sozialversicherung

Sozialbeiträge betragen rund 6 Prozent des Gehalts und gelten auch für ausländische Beschäftigte.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA in Kraft
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln
Transparenzregister
Im Aufbau
Sanktionen
Keine breiten internationalen Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Laos versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Laos. Die persönliche Einkommensteuer ist **progressiv** mit einem Spitzensatz von **bis zu 25 Prozent**; ein monatlicher Freibetrag gilt. **Dividenden** unterliegen einer Quellensteuer von **10 Prozent**, **Zinsen auf Bankguthaben** sind steuerfrei.

Wann gilt in Laos nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Laos versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die persönliche Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von bis zu 25 Prozent; ein monatlicher Freibetrag gilt. Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent, Zinsen auf.

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