Überblick
Kamerun kombiniert hohe Steuersätze mit den Rahmenbedingungen eines Entwicklungslandes: Körperschaftsteuer 33 Prozent, Einkommensteuer bis rund 38,5 Prozent, Mehrwertsteuer 19,25 Prozent. Als Wohnsitzland für vermögende DACH-Auswanderer ist es kein Ziel.
Das Steuerrecht folgt dem frankophonen CEMAC-Rahmen. Die Sätze liegen über dem internationalen Mittel, die Verwaltung ist wenig digitalisiert.
Steuerpflicht in Kamerun: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Kamerun unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Kamerun aufhältst (es sei denn, deine dortige Tätigkeit ist nur untergeordneter Natur) oder dort dein steuerliches Domizil hast. Residenten werden dann in Kamerun steuerlich erfasst, Nicht-Residenten auf kamerunische Quelle.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Kamerun aufhältst (es sei denn, deine dortige Tätigkeit ist nur untergeordneter Natur) oder dort dein steuerliches Domizil hast. Residenten werden dann in Kamerun steuerlich erfasst, Nicht-Residenten auf kamerunische Quelle.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv, die Spitzenbelastung erreicht inklusive Zuschlägen rund 38,5 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im Einkommen erfasst.
Krypto-Steuern
Krypto spielt im lokalen Steuersystem kaum eine Rolle.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 33 Prozent (30 Prozent zuzüglich 10 Prozent Zuschlag).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 19,25 Prozent (Exporte nullsatzbesteuert).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Übertragungen unterliegen Register- und Stempelsteuern.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht, es bestehen Grundsteuern.
Sozialversicherung
Beiträge an die CNPS (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland