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Kaimaninseln

KY · CYMKaribik (Britisches Überseegebiet)Stand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
5/5
Keine direkten Steuern0 % auf Einkommen, Gewinne, VeräußerungWeltfinanzzentrumSehr hohe Lebenshaltungskosten

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 %
Körperschaftsteuer0 %
MehrwertsteuerKeine
Kapitalertragsteuer0 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKaiman-Dollar (KYD, an USD gekoppelt)

Überblick

Die Kaimaninseln bieten das einfachste Steuerprofil aller entwickelten Jurisdiktionen: null direkte Steuern. Keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft-, keine Vermögen- und keine Mehrwertsteuer, für Ansässige wie Nichtansässige, für Privatpersonen wie Unternehmen.

Das britische Überseegebiet in der Karibik ist ein Weltfinanzzentrum mit zehntausenden registrierten Gesellschaften und Fonds. Einnahmen erzielt der Staat über Einfuhrzölle, Stempelsteuer und Gebühren.

Steuerpflicht in den Kaimaninseln: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in den Kaimaninseln unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Kaimaninseln erheben keine Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag- oder Vermögensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keinerlei Einkommensteuerpflicht aus.

Die Kaimaninseln erheben keine Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag- oder Vermögensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keinerlei Einkommensteuerpflicht aus. Anknüpfungspunkte bestehen nur aufenthaltsrechtlich (Permanent Residency, Certificate of Permanent Residence for Persons of Independent Means) sowie für Stempelsteuern und Importzölle.

Einkommensteuer

Es gibt keine Einkommensteuer, weder auf Arbeit, Selbständigkeit, Dividenden, Zinsen, Mieten noch sonstige Einkünfte.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern

Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer sind Krypto-Gewinne auf den Kaimaninseln steuerfrei.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Ein Sonderregime ist nicht nötig, da ohnehin keine direkten Steuern anfallen. Wichtig ist die Aufenthaltsberechtigung: Sie wird über Investitions- oder Mindesteinkommensprogramme erteilt. Eine Tax-Concession-Bescheinigung kann den steuerfreien Status für bis zu 20-30 Jahre garantieren.

Körperschaftsteuer

Es gibt keine Körperschaftsteuer. Exempted Companies können sich den steuerfreien Status per Undertaking sichern. Für sehr große multinationale Gruppen kann über Pillar Two eine Top-up-Besteuerung im Ausland greifen.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer. Indirekt fallen Einfuhrzölle an.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer und keine laufende Grundsteuer. Beim Immobilienkauf fällt Stempelsteuer an (7,5 Prozent, ab CI$2 Mio. 10 Prozent).

Sozialversicherung

Pflichtbeiträge zu Pensions- und Krankenversicherung über zugelassene private Anbieter.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Offen
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste (2024 von grauer Liste gestrichen)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
National nicht umgesetzt (Top-up ggf. im Ausland)
Wirtschaftliche Substanz
Wirtschaftliche Substanz erforderlich (Economic Substance Act)
Transparenzregister
Vorhanden (Beneficial Ownership Register)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für das Auslandskonto auf den Kaimaninseln unterstützt FreedomBanking Plus bei der Kontoeröffnung außerhalb der EU.

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in den Kaimaninseln versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in den Kaimaninseln. Es gibt **keine Einkommensteuer**, weder auf Arbeit, Selbständigkeit, Dividenden, Zinsen, Mieten noch sonstige Einkünfte.

Wann gilt in den Kaimaninseln nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Kaimaninseln versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Es gibt keine Einkommensteuer, weder auf Arbeit, Selbständigkeit, Dividenden, Zinsen, Mieten noch sonstige.

Persönliche Beratung

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