Überblick
Die Kaimaninseln bieten das einfachste Steuerprofil aller entwickelten Jurisdiktionen: null direkte Steuern. Keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft-, keine Vermögen- und keine Mehrwertsteuer, für Ansässige wie Nichtansässige, für Privatpersonen wie Unternehmen.
Das britische Überseegebiet in der Karibik ist ein Weltfinanzzentrum mit zehntausenden registrierten Gesellschaften und Fonds. Einnahmen erzielt der Staat über Einfuhrzölle, Stempelsteuer und Gebühren.
Steuerpflicht in den Kaimaninseln: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in den Kaimaninseln unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Kaimaninseln erheben keine Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag- oder Vermögensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keinerlei Einkommensteuerpflicht aus.
Die Kaimaninseln erheben keine Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag- oder Vermögensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keinerlei Einkommensteuerpflicht aus. Anknüpfungspunkte bestehen nur aufenthaltsrechtlich (Permanent Residency, Certificate of Permanent Residence for Persons of Independent Means) sowie für Stempelsteuern und Importzölle.
Einkommensteuer
Es gibt keine Einkommensteuer, weder auf Arbeit, Selbständigkeit, Dividenden, Zinsen, Mieten noch sonstige Einkünfte.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern
Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer sind Krypto-Gewinne auf den Kaimaninseln steuerfrei.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Ein Sonderregime ist nicht nötig, da ohnehin keine direkten Steuern anfallen. Wichtig ist die Aufenthaltsberechtigung: Sie wird über Investitions- oder Mindesteinkommensprogramme erteilt. Eine Tax-Concession-Bescheinigung kann den steuerfreien Status für bis zu 20-30 Jahre garantieren.
Körperschaftsteuer
Es gibt keine Körperschaftsteuer. Exempted Companies können sich den steuerfreien Status per Undertaking sichern. Für sehr große multinationale Gruppen kann über Pillar Two eine Top-up-Besteuerung im Ausland greifen.
Mehrwertsteuer
Es gibt keine Mehrwertsteuer. Indirekt fallen Einfuhrzölle an.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer und keine laufende Grundsteuer. Beim Immobilienkauf fällt Stempelsteuer an (7,5 Prozent, ab CI$2 Mio. 10 Prozent).
Sozialversicherung
Pflichtbeiträge zu Pensions- und Krankenversicherung über zugelassene private Anbieter.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Für das Auslandskonto auf den Kaimaninseln unterstützt FreedomBanking Plus bei der Kontoeröffnung außerhalb der EU.
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.