Überblick
Jemen befindet sich seit 2014 im Bürgerkrieg mit gespaltener Verwaltung, kollabierter Wirtschaft und einer der schwersten humanitären Krisen der Welt. Als Wohnsitzland ist das Land vollständig ausgeschlossen. Die niedrigen Nominalsätze (Einkommensteuer bis rund 15-20 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, Umsatzsteuer 5 Prozent) sind irrelevant.
Das Steuersystem existiert nominell weiter, ist durch den Krieg aber weitgehend funktionsunfähig.
Steuerpflicht im Jemen: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du im Jemen unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz im Jemen oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Der Jemen besteuert weitgehend quellenbasiert: Im Mittelpunkt steht im Jemen erzieltes Einkommen, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte von geringer Bedeutung ist.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz im Jemen oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Der Jemen besteuert weitgehend quellenbasiert: Im Mittelpunkt steht im Jemen erzieltes Einkommen, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte von geringer Bedeutung ist.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von rund 15-20 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden als Einkommen erfasst.
Krypto-Steuern
Krypto spielt im lokalen System keine Rolle.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent, im Öl-, Gas- und Telekomsektor 35 Prozent (Mobilfunk bis 50 Prozent).
Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer liegt bei 5 Prozent.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Übertragungen folgen dem Zakat-System.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht im westlichen Sinne, Zakat wirkt teils vermögensbezogen.
Sozialversicherung
Sozialabgaben bestehen nominell, ihre Erhebung ist kriegsbedingt stark eingeschränkt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland