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Steueratlas/Länder/Guinea-Bissau
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Guinea-Bissau

GW · GNBWestafrika (WAEMU)Stand: 2026-06-30
Hochsteuerland
1/5
Kein ZiellandCashew-MonowirtschaftPolitisch instabilKeine Vermögensteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 20 %
Körperschaftsteuer25 %
Mehrwertsteuer15 %
Kapitalertragsteuerim Einkommen (10 % bei Immobilien)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine formelle ESt
SteuerjahrKalenderjahr
WährungCFA-Franc (XOF, an EUR gekoppelt)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUECOWASUEMOA

Überblick

Guinea-Bissau ist ein kleiner, stark vom Cashew-Export abhängiger westafrikanischer Staat und für vermögende DACH-Auswanderer kein Ziel. Die Steuersätze sind regional moderat (Einkommensteuer bis 20 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent, Mehrwertsteuer 15 Prozent), das Umfeld jedoch instabil.

Die Wirtschaft ruht fast vollständig auf dem Cashew-Export. Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben.

Steuerpflicht in Guinea-Bissau: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Guinea-Bissau unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Guinea-Bissau oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Das System ist überwiegend quellenorientiert: Im Mittelpunkt steht in Guinea-Bissau erzieltes Einkommen, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte kaum Folgen hat.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Guinea-Bissau oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Das System ist überwiegend quellenorientiert: Im Mittelpunkt steht in Guinea-Bissau erzieltes Einkommen, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte kaum Folgen hat.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 bis 20 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im Einkommen erfasst, bei Immobilien kann ein Satz von 10 Prozent greifen.

Krypto-Steuern

Krypto ist nicht gesondert geregelt, es gelten die BCEAO-Vorgaben.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent, dazu kommt eine Mindeststeuer.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer liegt bei 15 Prozent, Grundbedarf und Exporte sind befreit beziehungsweise nullsatzbesteuert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine formelle Erbschaftsteuer wird nicht erhoben.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht, lediglich lokale Grundsteuern.

Sozialversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur nationalen Sozialversicherung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Begrenzt
FATF-Liste
Status prüfen
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Kaum ausgebaut

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Guinea-Bissau versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Guinea-Bissau. Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 bis **20 Prozent**.

Wann gilt in Guinea-Bissau nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Guinea-Bissau versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 bis 20.

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