Steueratlas
Steueratlas/Länder/Dominica
🇩🇲

Dominica

DM · DMAKaribikStand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
Keine CGT, Vermögen- und ErbschaftsteuerCBI-ProgrammWelteinkommen bei gewöhnlicher AnsässigkeitKleine Insel

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)35 %
Körperschaftsteuer25 %
Mehrwertsteuer15 % (ermäßigt 10 %)
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungOstkaribischer Dollar (XCD, USD-gekoppelt 2,7)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CARICOMCELACCommonwealthOASOECS

Überblick

Dominica ist vor allem als Passland bekannt: Das Citizenship-by-Investment-Programm ist eines der ältesten der Welt und verschafft eine zweite Staatsbürgerschaft, ohne dass man vor Ort leben muss. Steuerlich locken keine Kapitalertrag-, Vermögen- und Erbschaftsteuer, der Haken liegt in der Besteuerung tatsächlich Ansässiger.

Die kleine Karibikinsel (nicht zu verwechseln mit der Dominikanischen Republik) erhebt eine progressive Einkommensteuer bis 35 Prozent und eine Körperschaftsteuer von 25 Prozent, verzichtet aber auf Kapitalertrag-, Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer.

Steuerpflicht in Dominica: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Dominica unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Einkommensteuer folgt einem Ansässigkeits- und Überweisungsprinzip. Gewöhnlich Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Ansässige ohne gewöhnlichen Aufenthalt nur auf dominikanische Quellen plus ins Land überwiesene Auslandseinkünfte, Nichtansässige nur auf dominikanische Quellen.

Die Einkommensteuer folgt einem Ansässigkeits- und Überweisungsprinzip. Gewöhnlich Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Ansässige ohne gewöhnlichen Aufenthalt nur auf dominikanische Quellen plus ins Land überwiesene Auslandseinkünfte, Nichtansässige nur auf dominikanische Quellen. Eine CBI-Staatsbürgerschaft macht nicht automatisch steuerlich ansässig: Dafür gilt die 183-Tage-Schwelle.

Einkommensteuer

Ansässige zahlen progressiv: 0 Prozent auf die ersten XCD 30.000, 15 Prozent, 25 Prozent und in der Spitze 35 Prozent oberhalb von XCD 80.000. Wer tatsächlich nach Dominica zieht und gewöhnlich ansässig wird, holt damit auch sein Auslandseinkommen in die dominikanische Steuer.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Dominica erhebt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Anteilen oder Unternehmensvermögen sind steuerfrei. Dividenden an Nichtansässige fällt eine Quellensteuer von 15 Prozent an.

Krypto-Steuern

Krypto ist nicht gesondert geregelt und folgt den allgemeinen Einkommensregeln, ohne eigene Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent auf lokale Gewinne. International Business Companies (IBCs) mit ausschließlich ausländischen Einkünften können eine Steuerbefreiung von bis zu 20 Jahren in Anspruch nehmen, vorbehaltlich der Substanzanforderungen. Es gibt keine CFC-Regeln.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer liegt bei 15 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 10 Prozent für Hotels und Tauchbetriebe.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Dominica erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Sozialversicherung

Beiträge zur Dominica Social Security leisten Arbeitnehmer (rund 6,5 Prozent) und Arbeitgeber (rund 7,5 Prozent).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Offen
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Derzeit nicht gelistet (historisch geprüft)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Wirtschaftliche Substanzanforderungen für IBCs
Transparenzregister
Vorhanden, eingeschränkte öffentliche Einsicht

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Dominica versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Dominica. Ansässige zahlen progressiv: **0 Prozent** auf die ersten **XCD 30.000**, **15 Prozent**, **25 Prozent** und in der Spitze **35 Prozent** oberhalb von XCD 80.000. Wer tatsächlich nach Dominica zieht und gewöhnlich ansässig wird, holt damit auch sein Auslandseinkommen in die dominikanische Steuer.

Wann gilt in Dominica nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Dominica versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Ansässige zahlen progressiv: 0 Prozent auf die ersten XCD 30.000, 15 Prozent, 25 Prozent und in der Spitze 35 Prozent oberhalb von XCD 80.000. Wer tatsächlich nach Dominica zieht und gewöhnlich.

Persönliche Beratung

Konkrete Pläne für dieses Land?

In einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch prüfen wir deinen Fall persönlich.

Beratung buchen